Hallo,
bei einer geschobenen Rangierfahrt muss ja in der Regel die Spitze besetzt sein. Zum Beispiel durch den TF (Funk) oder den Rb, der dann die Fahrwegbeobachtung usw. ausführt.
Allerdings gab es doch auch eine Ausnahmeregelung, bei der auf die Besetzung der Spitze verzichtet werden kann. Hab allerdings nicht mehr im Kopf welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.
Ein Kollege meinte, wenn man den Fahrweg einsehen kann und die Rangierabteilung max. 100m lang ist, kann auf die Spitzenbesetzung verzichtet werden!? Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass es nur erlaubt sei, wenn man lediglich
einen Flachwagen schiebt.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Vielleicht ja sogar mit einer Quellenangabe.
Mit freundlichen Grüßen
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