apus schrieb:
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> Für mich maßgeblich ist folgende Passage in dem
> ÖBB-Tarifbestimmungen:
>
> "Globalpreis Teilstrecke-Deutschland
> (nur bei onboard-Verkauf ÖBB-EN Züge)
> Für alle Teilstrecken innerhalb Deutschlands wird
> für jene Kunden die kein gültiges DB-Ticket
> vorweisen können, der „Globalpreis
> Teilstrecke-Deutschland“ eingehoben. Für Kunden
> mit DB-Fahrausweis kommt der tarifmäßige Aufpreis
> zur Anwendung."
>
> Hier wird von "allen" Kunden gesprochen, da würde
> ich mich im geschilderten Fall dazu zählen. Es
> wird hier nicht nach verschiedenen Aufpreisen (TC
> 0 bzw. 44) unterschieden.
Deine Fahrt soll nach ST6.11 ÖBB abgerechnet werden. Damit gelten für dich auch die Aufpreise nach ST6.11 ÖBB (und nicht nach BB NZ DB) - also in diesem Fall über TC44 zu buchende 79€.
Deine Bettkarte hätte also so oder so nicht anerkannt werden müssen - außer, du bringst einen Fahrschein nach BB NZ DB.
Gruß,
JeDi
Machen sie sich erstmal Unbeliebt, dann werden sie auch Ernst genommen.
"Bei völlig rechtmäßig getroffenen Entscheidungen braucht man keine Bürgerbefragung in Stuttgart. Vielmehr wird genau die Landtagswahl im nächsten Jahr die Befragung der Bürger über die Zukunft Baden-Württembergs, über Stuttgart21 und viele andere Projekte sein, die für die Zukunft dieses Landes wichtig sind." (Bundeskanzler Angela Merkel am 15. September 2010)
"Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bahn nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg das Projekt aufgibt." (OB Wolfgang Schuster am 27. März 2011)
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2012:06:03:18:39:34.