Re: Das war ein Test.............:-)
geschrieben von: nederrijner
Datum: 30.05.12 16:06
SchrankenThomas schrieb:
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> gibt es Ausführungsbestimmungen der Verwaltung,die
> nicht Veröfentlicht werden......Firmen/Betreiber
> bekommen diese aber bzw. werden von ihren
> jewiligen Berufsorganisationen damit versorgt.
Zur BetrSichV gibt es untergesetzliches Regelwerk in Form von Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), die den Stand der Technik angeben. Für die hier diskutierte Problematik ist die Lektüre der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" sowie der TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln" empfehlenswert.
Dort findet sich auch der Satz "Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage soll eine halbe Stunde nicht überschreiten.", an dem sich konkreten Maßnahmen messen lassen müssen.