[
ted.europa.eu]
DB Services GmbH schreibt u.a. folgendes Teillos aus:
"Los-Nr: 3 Bezeichnung: Personenbefreiung aus Aufzügen bundesweit."
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[
eur-lex.europa.eu]
Aufzüge müssen über Vorrichtungen verfügen, mit deren Hilfe im Fahrkorb eingeschlossene Personen befreit und evakuiert werden können
Fahrkörbe müssen über ein in beide Richtungen funktionierendes Kommunikationssystem verfügen, das eine ständige Verbindung mit einem
rasch einsatzbereiten Notdienst ermöglicht
Operationalisierung:
Die Antwortzeit (= persönliche Antwort der Notrufzentrale) sollte fünf Minuten nicht überschreiten. Dazu müssen in der Notrufzentrale die nötigen Hardware- und Personalkapazitäten bereitstehen, um dies für alle aufgeschalteten Anlagen zu gewährleisten.
Unter normalen Bedingungen sieht die Aufzugsrichtlinie vor, dass
spätestens nach 60 Minuten die Bergung der eingeschlossenen Passagiere erfolgt. Mit im Aufzug eingeschlossenen Personen soll spätestens 5 Minuten nach dem Notruf Kontakt aufgenommen werden.
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Bitte keine Diskussion über Bergen und Retten!
Gruß!
locomotive breath (=l.b.)
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2012:05:23:17:04:27.