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Schlieben - Uckro:
[www.regionaleisenbahn.de]

Groß Leuthen-Gröditsch - Beeskow:
[www.regionaleisenbahn.de]

Das sind immerhin 47 km von 113 km dieser landschaftlich reizvollen Strecke!



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2013:04:02:13:15:17.
Interessant ist die "Kostenschätzung" für den Instandhaltungsaufwand 2012 im Abschnitt Groß Leuthen-Gröditzsch - Beeskow. Anscheinend hat man in Berlin die Unterlagen für den Jahresabschluss 2012 noch nicht aufbereitet, so dass am schätzen muss. Mit 343.000 € hat man sich für die Verkehrssicherung dieser Strecke ja ganz schön ins Zeug geworfen.
Meier Zwo schrieb:
-------------------------------------------------------
> Interessant ist die "Kostenschätzung" für den
> Instandhaltungsaufwand 2012 im Abschnitt Groß
> Leuthen-Gröditzsch - Beeskow. Anscheinend hat man
> in Berlin die Unterlagen für den Jahresabschluss
> 2012 noch nicht aufbereitet, so dass am schätzen
> muss. Mit 343.000 € hat man sich für die
> Verkehrssicherung dieser Strecke ja ganz schön ins
> Zeug geworfen.


zumal der Abschnitt Groß Leuthen-Gröditsch bis Bückchen eh schon seit Jahren ohne Schiene und Schwelle ist...

Sven
Die Möglichkeit eines Kaufs der Infrastruktur zum Weiterbetrieb bietet die DRE nicht an.

womöglich, weil sie die Strecken selbst nur gepachtet hat?

Müsste dann eine Ausschreibung nach §11 AEG nicht gemeinsam mit dem Eigentümer erfolgen?

Oder sich zumindest Hinweise darüber finden, wie lange die Subpacht an die DRE zu
bezahlen ist?

Mit freundlichem Gruß an alle konstruktiv mitarbeitenden und alle passiv mitlesenden Forumsteilnehmer
locomotive breath ( oder kurz l.b. ) _________________________________
PS: Setzt bitte einen passende Themabeschreibung über euren Text!
Ein guter Titel über dem Beitrag ist das Tüpfelchen auf dem i für einen wirklich guten Beitrag oder eine wirklich gute Antwort!

Sed in primis ad fontes ipsos properandum! … Vor allem muss man zu den Quellen selbst eilen! (In Abwandlung von Erasmus von Rotterdam (1511))

Re: Wer ist eigentlich Eigentümer der Infrastruktur?

geschrieben von: Signal

Datum: 02.04.13 16:34

locomotive breath schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die Möglichkeit eines Kaufs der Infrastruktur zum
> Weiterbetrieb bietet die DRE nicht an.
>
> womöglich, weil sie die Strecken selbst nur
> gepachtet hat?
>
> Müsste dann eine Ausschreibung nach §11 AEG nicht
> gemeinsam mit dem Eigentümer erfolgen?
>
> Oder sich zumindest Hinweise darüber finden, wie
> lange die Subpacht an die DRE zu
> bezahlen ist?


Ein schwieriges, aber zunehmend wichtiges Thema: Ein Betreiber, der eine Strecke gepachtet hat, möchte diese nicht weiterbetreiben. Was dann?

Lange ging man davon aus: Der bisherige Betreiber kündigt einfach den Pachtvertrag, die Strecke geht an den Eigentümer zurück und dieser entscheidet, wie es dann weiter geht (eigener Weiterbetrieb, Ausschreibung nach §11 AEG, automatische Stilllegung mit Verweis auf das frühere Verfahren nach §11 AEG,...).

Doch mit dem "Wiehltal-Urteil" dürfte der Fall längst anders liegen. Die Fokussierung liegt ja nun auf der Genehmigung nach §6 AEG und nicht mehr auf dem Pachtvertrag (der Pachtvertrag ist keine Voraussetzung nach §6 AEG... - längst bekannte Geschichte...). Daraus ergibt sich: Im Mittelpunkt des 11er Verfahrens dürfte auch nicht mehr der Pachtvertrag (und damit der zivilrechtliche Eigentümer), sondern die Genehmigung nach § 6 AEG stehen.

Wer eine Genehmigung nach § 6 AEG einmal bekommen hat, steht in der Betriebspflicht. Und wird sich dieser nicht durch Kündigung des Pachtvertrages mehr entziehen können. Folglich ist jedes EIU auch zum Verfahren nach §11 AEG verpflichtet, um von der Betriebspflicht befreit werden zu können (ganz unabhängig vom Eigentümer. Klartext: Jedes EIU dürfte einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren nach §11 AEG ohne Beteiligung des Eigentümers haben).

Das Verfahren zielt nun darauf ab: Meldet sich gar kein Interessent, kann die Strecke mit der Übergang auf den Eigentümer nach § 11 AEG stilllgelegt werden. Findet sich ein Interessent, der die Voraussetzungen nach § 6 AEG erfüllt, muss diesem der lückenlose Weiterbetrieb der Strecke ermöglicht werden - unabhängig von der Zustimmung des Eigentümers (gewidmete Eisenbahninfrastruktur, Pachtvertrag keine Voraussetzung nach §6 AEG). Und dann ist auch völlig gleichgültig, ob bzw. wie lange der Pachtvertrag gilt - die Betriebsgenehmigung würde durch Ablauf des Pachtvertrages ja nicht aufgehoben (s.o.).

Ich persönlich nehme also an, dass der Eigentümer überhaupt nur noch dann eine Rolle spielt, falls es mehrere Interessenten geben sollte. Das dürfte allerdings dann wieder ein eisenbahnrechtlich ganz interessanter Fall werden, da selbst möglich wäre: Eigentümer einigt sich mit Interessent A auf einen Pachtvertrag, Interessent B erhält zeitgleich die Betriebsgenehmigung nach § 6 AEG.

Wichtiger Hinweis: Der konkrete Fall ist mir nicht bekannt. Dazu kann und will ich mich nicht äußern.

Gruß vom Signal

Uckro

geschrieben von: Martin H.

Datum: 02.04.13 17:09

Hallo,

in Uckro hat man doch erst vor 1 bis 2 Jahren wieder eine Weichenverbindung von der Dresdenerbahn zu DRE Strecken eingebaut... Warum und ob sie mal genutzt wurde kann ich nicht sagen.

Mfg Br. 155

Re: Uckro

geschrieben von: lckb-1000

Datum: 02.04.13 17:14

ist sie denn drin? letztes Jahr wurde die besagte Stelle und das Paseriner Loch gestopft, daß man ein Jahr zuvor neu gemacht hatte. Die Gleisverbindung war aber nicht drin...

Sven

Re: Uckro

geschrieben von: TBM

Datum: 02.04.13 18:52

Wenn ich bei meiner letzten Vorbeifahrt richtig gesehen habe, dann sind in der südlichen Ausfahrt von Uckro zwar die beiden Weichen vorhanden, aber die Gleisverbindung dazwischen fehlt. Somit dürfte dort auch noch kein Zug drüber gefahren sein.

TBM
>womöglich, weil sie die Strecken selbst nur gepachtet hat?

Nein die Strecke hat die DRE nicht gepachtet.

Was du schreibst ist vollkommen richtig ...

geschrieben von: locomotive breath

Datum: 02.04.13 19:28

... ändert aber nichts daran, dass das übernehmende EIU nach
Ablauf des Pachtvertrages des übergebenden EIUs eine Rechtsbeziehung
mit dem Eigentümer eingehen muss.
Und sei es nur die der gemeinsm zu vereinbarenden Pacht oder ggf.
eines Kaufes (Verkaufsbetrag).

Jetzt mal unabhängig davon, dass sich kein EIU für die Strecken interessieren wird:
Kein EIU investiert 14 Millionen Euro in eine Infrastruktur, wenn
unbekannt ist, wie sich die Pachtkosten in der Zeit der Genehmigungsdauer
der Genehmigung nach §6 AEG entwickelt, so die Investition auf
eine entsprechende Dauer hin abgeschrieben werden muss, weil es
kürzer nicht möglich ist.

Mit freundlichem Gruß an alle konstruktiv mitarbeitenden und alle passiv mitlesenden Forumsteilnehmer
locomotive breath ( oder kurz l.b. ) _________________________________
PS: Setzt bitte einen passende Themabeschreibung über euren Text!
Ein guter Titel über dem Beitrag ist das Tüpfelchen auf dem i für einen wirklich guten Beitrag oder eine wirklich gute Antwort!

Sed in primis ad fontes ipsos properandum! … Vor allem muss man zu den Quellen selbst eilen! (In Abwandlung von Erasmus von Rotterdam (1511))

Re: Was du schreibst ist vollkommen richtig ...

geschrieben von: Signal

Datum: 02.04.13 20:27

locomotive breath schrieb:
-------------------------------------------------------
> ... ändert aber nichts daran, dass das
> übernehmende EIU nach
> Ablauf des Pachtvertrages des übergebenden EIUs
> eine Rechtsbeziehung
> mit dem Eigentümer eingehen muss.

Der springende Punkt ist das "muss". Um eine Betriebsgenehmigung nach §6 AEG zu erhalten, "muss" es das übernehmende EIU nicht.

> Kein EIU investiert 14 Millionen Euro in eine
> Infrastruktur, wenn
> unbekannt ist, wie sich die Pachtkosten in der
> Zeit der Genehmigungsdauer
> der Genehmigung nach §6 AEG entwickelt, so die
> Investition auf
> eine entsprechende Dauer hin abgeschrieben werden
> muss, weil es
> kürzer nicht möglich ist.

Du hast natürlich Recht, dass der zivilrechtliche Eigentümer einen zivilrechtlichen Anspruch auf eine Pacht hat. Doch ist seine Pachtforderung zu hoch, könnte das übernehmende EIU dankend ablehnen und dennoch eine Genehmigung nach §6 AEG erhalten. Dann ginge es im worst case vor ein Gericht, welches über eine angemessene Höhe gemäß AEG ("Verkehrswert") entscheiden müsste. Die Praxis zeigt bislang mit Blick aufs Wiehltal: Selbst sich einstmals konträr gegenüber stehende Eigentümer und Betreiber können in der Praxis offenbar recht zügig einen angemessenen Pachtbetrag aushandeln, wenn die Betriebsgenehmigung ohnehin erteilt wird.
Kurzum: Ich könnte mir auch Bedenken eines EIU bei Investitionen in Millionenhöhe vorstellen, aber bei derzeitiger Rechtssprechung sollte sich doch kein EIU ernsthaft davon abschrecken lassen, wenn die Pachtzahlung "Verhandlungssache" ist.
Gruß vom Signal

Re: Uckro

geschrieben von: lckb-1000

Datum: 02.04.13 21:13

Also Status Quo... Das hab ich mir gedacht... :(

Sven

Das Aus für den Elbe-Elster-Express ...

geschrieben von: Friedrich Löwe

Datum: 02.04.13 22:58

Geht man richtig in der Annahme, dass das das Aus des Elbe-Elster-Express bedeutet? Und das wo man doch vor wenigen Monaten eine Wiederaufnahme des Verkehrs prüfen wollte - schade, schade ...

Wer soll das bezahlen?

geschrieben von: SvenT

Datum: 02.04.13 23:39

Wildschweine und Schafe fahren nur einmal Bahn. Es gibt dort kein Verkehrsbedarf - auch zukünftig nicht.

Die DRE hat aber Strecken im Portfolio, wo noch was gehen könnte, wenn man sich anstrengt.

VG Sven

The light at the End of the Tunnel is the Light of an oncoming train.


Re: Wer soll das bezahlen?

geschrieben von: Friedrich Löwe

Datum: 03.04.13 08:08

Das war mir klar, ich wollte nur mal darauf hinweisen, wie durchdacht die DRE bei den Streckenentwicklungen vorgeht (deswegen auch "schade, schade" (Ironie)) Wenn man da an andere Strecken denkt, die diese verwahrlosen lässt, kann es einem leid tun. Mit einem vernünftigem EIU könnte man aus manchen Strecken auch was machen, so gewinnt man aber kaum einen Blumentopf.

Re: Uckro

geschrieben von: MaxPayne

Datum: 04.04.13 16:19

"Martin H."
in Uckro hat man doch erst vor 1 bis 2 Jahren wieder eine Weichenverbindung von der Dresdenerbahn zu DRE Strecken eingebaut...
Seit der Modernisierung der Dresdner Bahn in diesem Abschnitt sind nach meinen Beobachtungen die Strecken voneinander getrennt.
"TBM"
Wenn ich bei meiner letzten Vorbeifahrt richtig gesehen habe, dann sind in der südlichen Ausfahrt von Uckro zwar die beiden Weichen vorhanden, aber die Gleisverbindung dazwischen fehlt. Somit dürfte dort auch noch kein Zug drüber gefahren sein.
Zusätzlich steht an der Ausfahrt von Uckro Richtung Falkenberg seit Herbst 2012 eine Sperrtafel im Gleis.
"SvenT"
Die DRE hat aber Strecken im Portfolio, wo noch was gehen könnte, wenn man sich anstrengt.
Nach Ziegenrück auf der ehemaligen Strecke Triptis - Lobenstein z.B.?

DRE-Portfolio

geschrieben von: SvenT

Datum: 04.04.13 19:24

Servus,

ja, die Strecke wäre ein Beispiel. Weitere wären Schmiedeberg - Eilenburg und Rochlitz - Grimma. Man hätte ja auch ein Pendel von Rochlitz nach Narsdorf zum CLEX schicken können.

Dafür muss die DRE aber gewillt sein, mit den regionalen Partnern ein kostengünstiges Angebot zu unterbreiten.

Die EGP macht es vor.

Grüße Sven

The light at the End of the Tunnel is the Light of an oncoming train.


Re: DRE-Portfolio

geschrieben von: Friedrich Löwe

Datum: 04.04.13 19:50

SvenT schrieb:
-------------------------------------------------------
> Dafür muss die DRE aber gewillt sein, mit den
> regionalen Partnern ein kostengünstiges Angebot zu
> unterbreiten.

Ich bitte dich, die DRE ist doch keine Sozialstation, man kann doch froh sein, wenn da überhaupt noch etwas fährt. An dieser Stelle empfehle ich die Lektüre dieses Vortrages: [www.der-takt.de]

Dann wird doch eindeutig klar, dass es immer die undankbaren Kommunen, Güterkunden und Vereine sind, die nicht einsehen können, dass man eben keinen kostenlosen Betrieb durchführen kann. (Dass manche Unternehmen einfach nur sauer sind, weil sie für Rückbauten von Infrastrukturanlagen oder gar horrende Infrastrukturanschlusskosten aufkommen sollen, die nicht mal DB Netz verlangt hat, passt da nicht ins Weltbild - von den vielfach für dumm verkauften Kommunen mal ganz abgesehen). Ach, und die viel beschworene Unabhängigkeit von DRE und DBV scheint der Vortrag ja auch einmal mehr zu widerlegen ...

In diesem Sinne: Fahrt frei!

Re: Wer soll das bezahlen?

geschrieben von: Acela

Datum: 04.04.13 20:45

Aus der NLE wird aber niemand was machen. Einziger Grund, warum die Strecke nicht schon vor 50 Jahren dicht gemacht wurde, war Ihre strategische Bedeutung für den Bahnanschluss nach Berlin....

Re: DRE will große Teile der Niederlausitzer Eisenbahn abgeben/stillegen

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 04.04.13 22:05

Tach!

Um Schlieben - Uckro ist es sehr sehr traurig. Was hätte man aus dieser Strecke machen können alles.. Die einstige Vorzeigestrecke der DRE verkommt jetzt auch endgültig und bekommt den Todesstoß. Meine ganze Hoffnung lag auf dieser Strecke, die Hoffnung, die tolle DRE würde wenigstens diese Strecke dauerhaft erhalten.
Aber was will man erwarten?? Irgendwann rächt sich alles..

Traurig traurig.

Gruß Kurt
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