Heizlokführer schrieb:
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> die armen SCHENKER-Lokführer die diese Weisungen
> befolgen müssen
> wenn die als dienstlicher Fahrgast auf der Lok
> mitfahren müssen...
>
> "Die DB Schenker Rail Deutschland AG
> konkretisierte aus nachvollziehbaren Gründen
> mit Weisung vom 28. Juni 2012 die Aufgaben eines
> Lokomotivführers
> bei der berechtigten Mitfahrt im besetzten
> Führerraum von Lokomotiven,
> beispielsweise bei Gastfahrten.
>
> Danach hat ein mitfahrender Lokomotivführer den
> verantwortlichen Lokomotivführer in seinen
> Aufgaben,
> Arbeitsausführung und Pflichten zu unterstützen.
> Die Anrechnung auf die Arbeitszeit gemäß
> Arbeitszeitgesetz ist dabei die natürlichste
> Nebensächlichkeit der Welt,
> dient diese Unterstützung doch der
> Unfallvermeidung und entspricht dem geltenden
> Regelwerk.
>
> Einige Betriebe von DB Schenker Rail wollen sich
> der Weisung trotzdem entziehen,
> um Einspareffekte in der Schichtgestaltung zu
> erzielen und weisen die Lokomotivführer ergänzend
> an,
> die hinteren unbesetzten Führerräume zu benutzen.
>
> Das ist aus Sicht der GDL aus
> sicherheitsrelevanten Erwägungen heraus absolut
> nicht hinnehmbar.
> Es geht dabei um den Schutz der mitfahrenden
> Lokomotivführer.
> So kann der Lokomotivführer im zweiten Führerraum
> im Gefahrenfall,
> beispielsweise bei Bränden im Maschinenraum oder
> drohendem Aufprallen,
> nicht verständigt werden,
> da eine Sprechverbindung zwischen den
> Führerständen auf fast allen Baureihen unmöglich
> ist.
> Somit kann ein Wahrnehmen von drohenden Gefahren
> auf dem zweiten Führerstand nicht erfolgen.
> Der Lokomotivführer wäre quasi gefangen.
> Zudem können ungewollte Bedienhandlungen durch
> Unachtsamkeit entstehen,
> wenn ein Rucksack auf Schlagknopf „Not aus“ fällt,
>
> irrtümlich der Taster „ Stromabnehmer nieder“
> bedient wird oder Spitzensignalbedienungen
> erfolgen..."
>
> Quelle: [
kuerzer.de]
Hallo zusammen,
meine Fresse muss dann diese Sch*** Gewerkschaft an allem irgendwas auszusetzen haben.
Gruß vom Lokführer Müller