E-Oldtimer schrieb:
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> V 100 098 schrieb:
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> > Hallo,
> >
> > selbst wenn die Straße "für Dritte" gesperrt
> ist,
> > gilt das ausdrücklich nicht für Ver-/Entsorger,
> > Notdienste (Feuerwehr, ...), ...
>
> Aber wie sieht dann die Haftung aus?
>
> Letzlich ist der Unfall nicht passiert, weil der
> Weg für das Befahren mit LKW ungeeignet war,
Das war aber mit ein Grund!
> sondern durch das untaugliche Ausweichmanöver des
> Müllfahrers. D
Das war einer der Gründe.
eswegen ist die Frage
> hochinteressant, wie weit die
> Verkehrssicherungspflicht der Bahn eigentlich geht
> und ob sie Maßnahmen treffen muss gegen jeden
> Unsinn, den die Straßenverkehrsteilnehmer dort
> veranstalten.
Ich sehe das etwas anders. Wenn hier jemand eine offizielle Straße betreibt, hat er auch eine verkehrssicherungspflicht. Und m.E. wurde die an der Stelle nicht beachtet.
Entweder hätte man die Straße generell für LKW's aller Art sperren müssen (und da zählt dann auch die Müllabfuhr dazu - einen anderen Weg für die Müllabfuhr gibt es dort, nur hätte man kleinere Fahrzeuge nehmen müssen) oder man hätte die Straße entsprechend ausbauen müssen - breiter, Leitplanken usw.
Schon allein aus dem Grund, weil genau an der Stelle schon mal bereits ein Fahrzeug abgerutscht war und neben dem Gleis lag (damals ist zufälligerweise gerade kein Zug gefahren). Und wer die Stelle kennt weiß, dass dies nur eine Frage der Zeit war, bis so etwas wieder passiert.