neu im VRR ab 1. Juli 2012
Eigentlich ist die Mobilitätsgarantie eine große Mogelpackung. Gründe -Zitate kursiv-:
"Wenn der Bus oder die Bahn an der Abfahrtshaltestelle mehr als 20 Minuten Verspätung hat"
- ich muss also erstmal 20 Minuten warten. Bei Bus eh, aber auch bei Bahn, denn ein mit 25 Minuten angekündigter Zug
könnte ja nur +19 haben.
-
Verspätung - von Ausfall ist nicht die Rede!!!
"keine alternative Verkehrslinie"
- zweite Hürde - woher weiß ich das, wenn ich ortsfremd bin? Eine Alternative könnte ja ein Bus anstelle einer
Zugverbindung sein.
"Die Mobilitätsgarantie gilt für alle Tickets des VRR-Verbundtarifs und des NRW-Tarifs"
- neu und positiv. Gilt also auch für Einzeltickets und "Schöner-Tag-Tickets". Dumm nur, dass die Bahn für eine Fahrt
Remagen - Recklinghausen im IC 33,00 Euro haben möchte. Ich bin doch mit 5 Personen unterwegs. Also doch warten.
"Die 20-Minuten-Regel bezieht sich auf das einzelne benutzte Verkehrsmittel. Eine Wegekettengarantie kann nicht gewährleistet werden."
- Bleiben wir bei dem Beispiel Remagen - Recklinghausen. Läßt sich ja auch für Benrath, und somit alles VRR, anwenden.
Ich würde z.B. so fahren:
Remagen Mi, 13.06.12 ab 18:43 1 RE 10530 Regional-Express
Duisburg Hbf Mi, 13.06.12 an 20:18 12
Umsteigezeit 9 Min.
Duisburg Hbf Mi, 13.06.12 ab 20:27 10 RE 10233 Regional-Express
Recklinghausen Hbf Mi, 13.06.12 an 21:03 2
Dumm nur, wenn der Anschluss in Duisburg wegen Verspätung RE 5 durch Fernverkehr nicht klappt. Da von Duisburg der
RE 2 nur stündlich fährt, bedeutet das min. +60 an Ziel.
RE 11 hat keinen offiziellen Anschluss an RB 42 in Essen. An 12 in Essen, ab 18.
S2 verpasst in Herne den SB 20 um wenige Minuten nach Recklinghausen Hbf. Ab Duisburg 35, Herne an 17, Bus SB ab 17.
Beschwerde bei der Vestischen bereits eingereicht.
Damit es niemand falsch versteht, ich rede hier über die Abendstunden ab 20.00 Uhr.
Was nützt mir also die Mobilitätsgarantie von 50,00 Euro ab 1.7.2012? Nichts. Sie ist ein Muster ohne wert. Klingt gut, hilft den Fahrgast in seinen Nöten nicht weiter.
Übrigens wäre zu prüfen, ob sie bei Abo-Kunden so einfach geändert werden darf. Offenbar ja, weil wohl nur der Erstattungsbetrag geändert wird und nicht die Bedingungen.
Übrigens gilt die Mobilitätsgarantie nach meiner Interpretation nicht bei:
- Ausfall
- Überfüllung.
Bitte hierzu mal eure Meinungen. Das Wort Ausfall taucht nicht einmal auf. Wäre zu fragen, was passiert eigentlich, wenn der Ausfall bereits einen Tag vorher bekanntgeben wird? Ebenfalls wäre zu überlegen, wenn das erste Verkehrsmittel Verspätung hat, und selbst mit Taxi oder IC der Anschlusszug nicht erreicht werden kann, ob ich dann wirklich eine Fahrkarte/ Taxikosten, wie in meinem Ausgangsposting Castrop-Rauxel - Umstieg Duisburg - Mönchengladbach überhaupt für die zweite Teilstrecke Duisburg - Mönchengladbach erstattet bekäme. Wegekette.
Greetings
Heiko