Ich setze mal die Vorgeschichte als bekannt voraus: [
www.drehscheibe-foren.de]
Nun wies User DB Regio NRW in verdienstvollerweise auf eine Zeitungsmeldung hin.
[
www.drehscheibe-foren.de]
"Deutsche Bahn verteidigt Bahnsteig-Politik bei Wisentatalbahn Was dem Laien wie ein Schildbürgerstreich vorkommt, ist bei der Deutschen Bahn (DB) Realität. Bahnhöfe und Bahnsteige gehören nicht zur Schiene und werden, wenn überhaupt, getrennt voneinander verpachtet und das von unterschiedlichen Tochterunternehmen des Konzerns. Das teilt die Pressestelle Leipzig der DB auf OTZ-Anfrage zum Benutzungsverbot der Bahnsteige an der Wisentatalbahn mit.
[
poessneck.otz.de] Ostthüringische Zeitung vom 30.05.2012
Nicht alles, was dort seitens der DB S§S behauptet wird scheint mir ganz stimmig
beziehungsweise scheint nur der halbe Blick auf die Wahrheit zu sein.
So heißt es dort:
"Zuvor wurde im Internet informiert, dass für diese Bahnhöfe derzeit kein Betriebsbedürfnis besteht und dementsprechend diese nicht mehr betrieben werden."
Diese Aussage ist richtig - und bezieht sich aber auf
den September 2011 [
www.drehscheibe-foren.de]
Auch der Satz
"Die Verpachtung von Stationen unterliegt allein der unternehmerischen Entscheidung der DB Station & Service AG"
ist womöglich korrekt, weil Verkehrsstationen nicht als Schieneninfrastruktur in der
EIBV aufgeführt werden.
Aber neben der Verpachtung von Stationen gibt es - und das unterliegt eben nicht der
alleinigen unternehmerischen Entscheidung der DB Station & Service AG - gibt
es noch den Zwang zum diskriminierungsfreien Zugang zu Serviceeinrichtungen.
Und ein Blick auf die EBA-
" Liste der von DB Station&Service AG betriebenen Verkehrsstationen " mit Stand 30.05.2012
[
www.eba.bund.de]
zeigt, dass die DB Station§Service AG die Stationen der Wisentatal
weiterhin betreibt, das heißt, sie sind nicht stillgelegt wie z.B. die Verkehrsstation Arnstein
an der Werntalbahn, sondern
sie befinden sich lediglich in einm dort als "nicht aktiv" gekennzeichneten
Betriebsmodus.
Und die Entscheidung, ob aktuell (und nicht im September/Oktober 2011) dort ein
Betriebsbedürfnis besteht, entscheidet eben nicht die DB Station&Service AG sondern
die zuständigen staatlichen Behörden.
Ob die Vorgehensweise von Herrn Curth seitens der DRE klug war um Züge an
den verweigerten Stationen zum Halt bringen zu können, weiß ich nicht, der
rechtliche Rahmen dürfte jedoch eine kalte Unterbindung von Verkehrshalten,
wie von DB S§S durchgeführt nicht hergeben - auch wenn erst wieder
klug durchgeklagt werden muss.
Gruß
locomotive breath ( oder kurz l.b. )
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PS: Setzt bitte einen passenden Betreff/Titel über euren Text!
Ein guter Titel über dem Beitrag ist das Tüpfelchen auf dem i für einen wirklich guten Beitrag oder eine wirklich gute Antwort!
Sed in primis ad fontes ipsos properandum! … Vor allem muss man zu den Quellen selbst eilen! (In Abwandlung von Erasmus von Rotterdam (1511))