Du schriebst:
"Es geht im Großen und Ganzen nicht darum, eine Strecke sofort wieder für den Verkehr herzurichten, sondern darum, ihre gewidmete Fläche zu erhalten. Die Strecke kann auch in 3, 5 ,10 oder 15 Jahren reaktiviert werden. Hauptsache die Fläche bleibt gewidmet, alles andere wäre der endgültige Todesstoß für die betroffene Strecke und hätte zur Folge, daß in Zukunft nie wieder ein Zug auf ihr fahren würde."
Geht es wirklich darum?
Dieses Konstrukt wird aber durch die Verträge bzw. von der formaljuristischen Seite her
nicht hinreichend abgedeckt.
Die DRE übernimmt Strecken zum Betrieb - und muss diese dann auch betreiben,
dafür zahlt sie nur eine relativ geringe Pacht.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, eine Strecke stillzulegen, die Infrastruktur
liegen zu lassen und die Strecke weiterhin gewidmet zu belassen.
Es genügt der langfristige Nachweis eines Verkehrsbedürfnisses.
Das Konstrukt eine Strecke für die Widmung als Eisenbahnstrecke zu verpachten,
ohne dass sie weiter betrieben würde, sieht das aktuelle Eisenbahnrecht so nicht vor.
Die DRE hätte aber die Möglichkeit, die Strecke als Eigentümerin zu erwerben
und weiterzubetreiben, sie dann als Eigentümerin auszuschreiben und wenn sich
kein Betreiber findet, sie stillzulegen und gewidmet zu lassen.
Sie müsste sich dann aber womöglich gegen Gebietskörperschaften erwehren,
die die Entwidmung der Strecke betreiben, obwohl sie weder Eigentümer noch
Pächter der Grundstücke wäre.
Z. B. weil die Gebietskörperschaft keine Straßenbrücke/Eisenbahnbrücke
bauen will, wenn sie eine Umgehungsstraße bauen will.
Gruß
locomotive breath ( oder kurz l.b. )
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Sed in primis ad fontes ipsos properandum! … Vor allem muss man zu den Quellen selbst eilen! (In Abwandlung von Erasmus von Rotterdam (1511))