Hej!
Aus
Ruhrrevierbahners Beitrag greife ich einen Punkt heraus. Er schreibt:
Ruhrrevierbahner schrieb:
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> Nur nach Venlo werden die Eurobahn-Flirts wohl so schnell nicht kommen, da hat die DB ab
> Mönchengladbach ein Dauerabo für Ersatzverkehre erworben. Hauptproblem ist wohl wirklich die
> Nichterfüllung der "Chrashnormen", was ja ein konstruktives Problem ohne Behebungsmöglichkeit ist.
>
> Was sich mal so aufschnappen ließ (glaube ich aber nicht, dass das wirklich so ist, eher ein Scherz):
> Die NL-Zulassung könnte wohl erfolgen, wenn jeweils im in Fahrtrichtung ersten Segment ab
> Kaldenkirchen und Venlo keine Fahrgäste säßen, da das dann als "Chrashzone" (die ja sonst fehlt, für
> alle seit 2005 neu zugelassenen Fahrzeuge aber in NL Vorschrift ist) und Fluchtweg für den Lokführer
> gewertet werden könnte.
Tatsache ist wohl, daß die neue Crashnorm TSI ab einem bestimmten Zeitpunkt verbindlich ist, die Niederlande jedoch schon vorher ein Gesetz erlassen haben, daß striktere Regeln vorschreibt als in Deutschland gelten (vgl.
Siemens über den NS-Sprinter und
Wikipedia). Dieses Gesetz datiert offenbar von Dezember 2004: [
wetten.overheid.nl] (niederländisch) und gilt seit 2005. Die Eurobahn hat den endgültigen Zuschlag im Novemberg 2007 erhalten [
www.zrl.de], also nach Inkrafttreten.
Ich frage mich nun, warum die Eurobahn-Flirts nicht regelkonform sind:
- Ging man davon aus, daß es für den Grenzabschnitt geben wird? Wenn ja, warum wird sie nicht erteilt?
- Wurde diese niederländische Crashnorm einfach vergessen zu beachten? (Dies eventuell in Erwartung einer Ausnahmeregelung)
Die nicht rechtzeitig erfolgte Zulassung durch das EBA spielt in diesem Zusammenhan offenbar keine Rolle.
Vielleicht kann hier jemand Licht in die Sache bringen. Danke!
Viele Grüße, Sören