DREHSCHEIBE-Online 

Anzeige

HIER KLICKEN!

 11 - Bahn und Medien 

  Neu bei Drehscheibe Online? Hier registrieren! Zum Ausprobieren und Üben bitte das Testforum aufsuchen!
Software, Medien aller Art und Literatur zum Themengebiet Eisenbahn
Moderatoren: Klaus Habermann - MWD
Liebe Forumsleser,

ich möchte hier nicht so sehr um Meinungen einzelner bitten,
vielmehr erhoffe ich mir konkrete Aussagen aus anderen Städten
(vor allem gern mit entsprechenden Links).

Warum?

In den letzten Monaten hatten Mitglieder des hiesigen Vereins leider häufiger Schwierigkeiten beim Fotografieren von Stadtbahnen, zuletzt auch Bussen der KVB.
Wer auf der Internetseite des Unternehmens auf der Presseseite den entsprechenden Passus aufruft
[www.kvb-koeln.de]

wird feststellen, dass das Unternehmen hier auch im Oberflächenbereich und für Privatpersonen eine weitgehende Genehmigungspflicht vorsieht. So sind alle oberirdischen Haltestellen als Betriebsgelände der KVB definiert.
In einer persönlichen Korrespondenz wurde mitgeteilt, dass
a) die Sicherheitsregelungen zu befolgen sind (wo stehen die?)
b) eine private Fotoerlaubnis nur für 3 Monate gilt
c) die Kopie einer privaten Haftpflichtversicherung vorzulegen ist.

Der Vorstand des betroffenen Vereins als auch der überregional agierende VDVA (siehe [www.vdva.de] sind der Meinung, dass dies aus praktischen und rechtlichen Gründen keinen Bestand haben kann. In Kürze findet ein Gespräch im Hause KVB statt, in dem wir auf eine vernünftige und die Interessen aller Verkehrsfreunde berücksichtigende Lösung drängen werden.

Wir haben durch Recherchen sehr unterschiedliche Regelungen kennen gelernt:
- besonders "großzügig" die Rheinbahn, eine Hausordnung gilt nur für den U-Bahnbereich,
dort ist nur das "kommerzielle" Agieren genehmigungspflichtig,
- auch bei der üstra, dort ist "wieder" das private Fotografieren erlaubt,
- andere Städte haben klare Einschränkungen im Bereich U- + S-Bahn,
- verstärktes Fotografierverbot (aufgrund unangemeldeter kommerzieller Nutzungen)
gibt es auch für Privat im U-Bahnbereich in München und jetzt in Nürnberg.

Gespräche mit vielen Nahverkehrs- und Straßenbahnfreunden haben im allgemeinen "ein sehr großzügiges" freies Agieren für private Fotografen in fast allen Städten Deutschlands ergeben. Wer dennoch Texte (positiv oder negativ) in Hausordnungen, Bekanntmachungen, Pressemeldungen oder anderer Art kennt, möge diese kutz einstellen, damit wir uns hier - aber auch überregional - in der Sache stark machen können.

Vielen Dank,
Gruß aus Köln
Rolf Hafke

. (o.w.T)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.04.10 13:23

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:05:11:17:11:25.
Also ich habe erhebliche Zweifel daran, ob beispielsweise eine normale Fußgängerampel bzw. deren Mittelinseln zum Hausbereich der KVB gehört. Grundsätzlich gilt in Deutschland solange ich mit meinen beiden Füßen auf öffentlichem Grund und Boden stehe Fotografiefreiheit, es sei denn ich würde Personen GEZIELT ablichten. Das ist eindeutig bei einem "Standardstraßenbahnfoto" nicht der Fall, im Zweifel sind die Personen nur Beiwerk. Eher schon würde das Hausrecht bei Betreten der Bahnsteiganlagen der KVB greifen. In der Praxis sollte es daher im oberirdischen Bereich (dazu zähle ich keine "geschlossenen Bauwerke" wie entlang der Linie 13 z. B.) keine Probleme geben.

Grundsätzlich stellt ein Verbot der KVB im Bereich des öffentlichen Raum einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar.
Hat die KVB keine anderen Probleme?
Dachte, es gäb da so ein paar Vorfälle beim U-Bahn Bau.
will man ablenken?
ETA-Fan schrieb:
-------------------------------------------------------
> Also ich habe erhebliche Zweifel daran, ob
> beispielsweise eine normale Fußgängerampel bzw.
> deren Mittelinseln zum Hausbereich der KVB gehört.

Das schreiben sie ja nicht, nur die Haltestellen zählen sie dazu.
Wobei das meiner Meinung nach auch fraglich ist.

Viel interessanter finde ich die erwähnte "Motivgebühr" der Stadt Köln. Was soll denn das sein?

https://www.fahrzeuglisten.de/signlogo.php

Stuttgart 21 Schluss!

. (o.w.T)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.04.10 14:08

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:05:11:17:11:42.

Re: Fotografieren in Köln - Straßen- + Stadtbahnen (Diskussion)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.04.10 14:52

Dann soll die KVB mal versuchen den tausenden Touris das zu verbieten die aus Japan kommen und nur einen Tag vor Ort sind. Oder denen Geld abzuknöpfen.

Meines Wissens ist eine Haltestelle zwar Betriebsgrund des Verkehrsbetriebes, aber wenns oberirdisch ist, wird es wie öffentlicher Grund behandelt.
Daher kann ich fotografieren wie und wann ich will solange ich keinen behindere oder gefährde.

Dafür sollte man es echt auf einen Prozess ankommen lassen, das wäre die beste PR gegen die KVB.


Gruß

Eric

Re: Fotografieren in Köln - Straßen- + Stadtbahnen (Diskussion)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.04.10 16:33

Komisch, als ich mit Freundin und Tochter am 18.12. in Köln war hat sich für sowas niemand interessiert, trotz Anwesenheit von KVB-Personal.
Das war an der oberirdischen Haltestelle Neumarkt, wo der Weihnachtsmarkt aufgebaut war.
Eine Unterscheidung wo der Weihnachtsmarkt aufhört und die Haltestelle anfängt ist da nicht so leicht. Zumindest nicht wenn man zum erstenmal als Touri da ist.
Es gibt einen recht fundiert geschriebenen Text einer Anwaltskanzlei, der sich mit dem Thema Fotografie, Recht und Öffentlichkeit beschäftigt.

[www.karstenundschubert.de]


// r88

********************************

[rottenrails.wordpress.com]

Essener Verkehrs AG + BOGESTRA

geschrieben von: 642 642-3

Datum: 05.04.10 18:12

Essener Verkehrs AG
Recht problemlos. Auf der Hausordnung stehts davon zwar nichts, aber man braucht eine. Weiteres zu meiner Erfahrung mit Hausordnungen weiter unten.

BOGESTRA
Eine E-Mail an die Pressestelle, dort wird verlangt: Aufnahmeort, Aufnahmezeit, Haltestellen...
Mehr siehe hier: [bogestra.de]

Hausordnungen
Fürs Fotografieren teilweise Hilfreich, aber nur teilweise. Bei der Rheinbahn steht nichts, deshalb habe ich einmal mehrere Stadtbahnen ohne Genehmigung fotografiert. Dort stand auch relativ viel Sicherheitsheitspersonal neben mir, was mich machen lassen hat. Aus einem Zug stieg dann ein Herr der Sicherheitsfirma aus, der mit "Ausländerdeutsch" mich darauf aufmerksam machte, das ich eine Genehmigung brauchte. Ich verwies freundlich auf die Hausordnung, aber uniformtragend wurde ich dennoch geboten meine Sachen zu packen, ohne mit mir (wie von mir auch vorgeschlagen), die Hausordnung zu "studieren". Das ist aber das Problem... die haben Hausrecht, auch wenn sie praktisch unrecht haben. Und da man ja (mehr oder weniger) abhängig davon ist das man kein Hausverbot bekommt, packt man halt. Wobei, auch eigene Erfahrung, bei der Rheinbahn mit Beschwerden über das Personal, gerne mal billig abgewimmelt wird.

Zur KVB
Eine Straße ist eine Straße und somit öffentlich. Sollte ich damit mal Probleme bekomme und mir mit Polizei gedroht wird, bin ICH der erste der die Polizei anrufen sollte. Wenn ich den Vorfall schildern werde am Telefon, wird sicher gesagt "Wegen sowas kommwá doch garnicht russ.". Ich habe schon öfters einen Schappschuss im Untergrund gemacht, wurde aber nicht angesprochen. Einmal von einem KVB-Busfahrer am Hauptbahnhof, dem meine Aktivität nicht gefallen hatte. Ich sollte mein Foto löschen, da er sonst die Polizei rufe und somit seine Fahrt ausfallen würde, die ICH hinterher bezahlen sollte.

Was anderes...
"In Kürze findet ein Gespräch im Hause KVB statt, in dem wir auf eine vernünftige und die Interessen aller Verkehrsfreunde berücksichtigende Lösung drängen werden." - Dafür sind euch bestimmt einige Leute dankbar.!

"Bei Studenten und Schülern ist eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung oder des Studentenausweises nötig. " Was geht denn bittesehr die Verkehrsgesellschaft an, auf welche Schule ich gehe und (auf Schülerausweisen ja vermerkt) wie alt ich bin, wo ich Wohne und sonstwas?! Stasi lässt grüßen, KVB!

Re: Essener Verkehrs AG

geschrieben von: evagfan1995

Datum: 05.04.10 22:13

In Essen habe ich auch manchmnal unterirdisch Fotografiert. Ich mache es mit einfach gemacht, indem ich die Sicherheitsleute fragte.
In den meisten Fällen, haben die nichts dagegen.
Nur da gibt es wieder die, die meinen alles besser Wissen zu müssen...


Den wenn es nach der KVB geht, dürfte kein Foto in der Presse sein.
Den wir Fotografen haben das Öffentlichkeitsrecht und die Pressefreiheit.
Da wird sich die KVB noch Richtig umgucken!
An der Ruhr, ist es viel entspannter. Da grüßt man uns Fotografen und fährt etwas langsamer, damit das Bild besser wird. ;-)
Köln macht sich ja sehr unbeliebt, meiner Meinung nach.
Ich warte an den Tag, indem die KVB mit einem Fotografen einen Gerichtstermin hat und der Fotograf gewinnt.
Wer gut und ruhig Fotografieren will, der kommt ins Ruhrgebiet nach Essen und Mülheim.



Netten Gruß
Kevin

Re: Essener Verkehrs AG

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 05.04.10 22:23

evagfan1995 schrieb:
-------------------------------------------------------
> In Essen habe ich auch manchmnal unterirdisch
> Fotografiert. Ich mache es mit einfach gemacht,
> indem ich die Sicherheitsleute fragte.
> In den meisten Fällen, haben die nichts dagegen.

FALSCH! Unterirdische Bahnanlagen und Fahrzeuge dürfen nur mit spezieller Fotoerlaubnis aufgenommen werden! (Laut EVAG)

> Nur da gibt es wieder die, die meinen alles besser
> Wissen zu müssen...
>

Ist klar.

>
> Den wenn es nach der KVB geht, dürfte kein Foto in
> der Presse sein.
> Den wir Fotografen haben das Öffentlichkeitsrecht
> und die Pressefreiheit.

Aber nicht unter Tage oder auf speziellen Bahnanlagen. Nach wievor hat die KVB Hausrecht.

> Da wird sich die KVB noch Richtig umgucken!
> An der Ruhr, ist es viel entspannter. Da grüßt man
> uns Fotografen und fährt etwas langsamer, damit
> das Bild besser wird. ;-)
> Köln macht sich ja sehr unbeliebt, meiner Meinung
> nach.
> Ich warte an den Tag, indem die KVB mit einem
> Fotografen einen Gerichtstermin hat und der
> Fotograf gewinnt.
> Wer gut und ruhig Fotografieren will, der kommt
> ins Ruhrgebiet nach Essen und Mülheim.
>
>

Tatsache ist daß die KVB offenbar etwas gegen das Fotografieren ihrer Fahrzeuge und Anlagen tun will. Durchkommen werden die nicht! Denn besonders im Straßenverkehr können die nix machen. Und mal ehrlich, muss man unter Tage ohne Drehgestelle fotografieren? Nicht unbedingt, es sei denn zur Liniendoku oder so.

Am Ende gibt es Kölschen Klüngel und man darf doch wieder alles ohne Erlaubnis.


Gruß

Eric
Früher habe ich das so gemacht.
Ich kann nichts dafür, dass man mir das erlaubt hat.
Was das Personal darf und was es macht, ist ein Unterschied!
Nur heute mache ich lieber in der frischen Luft meine Bilder.
Ja klar braucht man eine Genehmigung, nur ich finde, dass fragen nichts kostest und wegen ein paar Bilder, reicht es auch, die netten Sicherheitleute zu fragen.
Ich sage "Nur sprechenden und fragenden Menschen, kann geholfen werden"


Gruß Kevin

Interessanter Link

geschrieben von: eurosprinter

Datum: 05.04.10 23:50

Hallo re88,

vielen Dank für den Link - habe mich mal schnell durch die mehr als 80 Seiten durchgescrollt, sehr interessant was ich da auszugsweise gelesen habe.
Ich werde es mir auch noch ausdrucken und in einer 'ruhigen Minute' genauer durchlesen ...

Gruß aus dem Süden,
hans-jörg

Re: Fotografieren in Köln - Straßen- + Stadtbahnen (Diskussion)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 06.04.10 00:23

ETA-Fan schrieb:
-------------------------------------------------------
> Also ich habe erhebliche Zweifel daran, ob
> beispielsweise eine normale Fußgängerampel bzw.
> deren Mittelinseln zum Hausbereich der KVB gehört.
> Grundsätzlich gilt in Deutschland solange ich mit
> meinen beiden Füßen auf öffentlichem Grund und
> Boden stehe Fotografiefreiheit, es sei denn ich
> würde Personen GEZIELT ablichten. Das ist
> eindeutig bei einem "Standardstraßenbahnfoto"
> nicht der Fall, im Zweifel sind die Personen nur
> Beiwerk. Eher schon würde das Hausrecht bei
> Betreten der Bahnsteiganlagen der KVB greifen. In
> der Praxis sollte es daher im oberirdischen
> Bereich (dazu zähle ich keine "geschlossenen
> Bauwerke" wie entlang der Linie 13 z. B.) keine
> Probleme geben.
>
> Grundsätzlich stellt ein Verbot der KVB im Bereich
> des öffentlichen Raum einen Eingriff in die
> Grundrechte der Bürger dar.

In Köln gibt es mittlerweile doch kaum noch Haltestellen ohne Bahnsteig, auf diesen Bahnsteigen haben die KVB aber Hausrecht und ich denke mal, darum geht es.

Re: Essener Verkehrs AG

geschrieben von: BR 243

Datum: 06.04.10 01:19

evagfan1995 schrieb:
-------------------------------------------------------

> An der Ruhr, ist es viel entspannter. Da grüßt man
> uns Fotografen und fährt etwas langsamer, damit
> das Bild besser wird. ;-)

Das ist meinem Kumpel und mir in Görlitz passiert:

Ein KT4D kam herangerauscht und als der Fahrer uns bemerkte, bremste er ab damit ja die Aufnahmen gut werden. Als er zurück kam das gleiche Spiel: abbremsen und freundlich gucken.:-)

> Köln macht sich ja sehr unbeliebt, meiner Meinung
> nach.

Auch meine Meinung, vielleicht schaffen die auch noch, dass man zum Fahrscheinerwerb eine Genehmigung braucht.;-)

> Ich warte an den Tag, indem die KVB mit einem
> Fotografen einen Gerichtstermin hat und der
> Fotograf gewinnt.

Dazu wird es nicht kommen, weil die Richter erstmal vor lauter ablachen dienstuntauglich sind.

> Wer gut und ruhig Fotografieren will, der kommt
> ins Ruhrgebiet nach Essen und Mülheim.

Nicht nur dort. Dresden tut auch gut.;-)

Grüße aus der Lausitz

http://s14.directupload.net/images/user/130625/93ocu8p8.jpg




2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2012:04:30:15:17:07.
r88 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Es gibt einen recht fundiert geschriebenen Text
> einer Anwaltskanzlei, der sich mit dem Thema
> Fotografie, Recht und Öffentlichkeit beschäftigt.
>
> [www.karstenundschubert.de]
> eber-und-kunstrecht/detailseite-publikationen-zum-
> urheber-und-kunstrecht/artikel/fotorecht-fuer-foto
> grafen.html

Das ist das Beste, was ich jemals zu dieser Problematik gelesen habe. Übrigens habe ich eine Abschrift der §§ 22 ff KUG immer bei mir für den Fall, daß mal jemand motzt. Im Prinzip ist alles für Straßenbahnfans u.a. eindeutig geregelt.
Das PDF-Dokument sollte sich jeder auf seinen Rechner laden.

Ditmar

Re: Essener Verkehrs AG

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 06.04.10 03:35

Ludmillafan schrieb:
-------------------------------------------------------
> Dazu wird es nicht kommen, weil die Richter
> erstmal vor lauter ablachen dienstuntauglich
> sind.

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Es ist sinnlos...

geschrieben von: koliba12

Datum: 06.04.10 07:52

Ich finde das eigentlich Sinnlos dass man eine Gehnemigung braucht fürs oberirsidche Fotografieren. Gerade in Köln noch bescheuerter. Muss der Sender RTL auch eigentlich eine Gehnemigung von der KVB bekommen denn bei den DSDS Castings sieht man fast ständig eine Bahn in hintergrund fahren. Also sind die Bahnen in Köln ja eigentlich kein Unikat da man sie aus dem Ferhsehn kennt. Ich denke ein Verkehrsbetrieb muss sich gut präsentieren und dazu gehört auch dass man oberirdisch die Busse und Bahnen fotografieren darf. Schließlich muss man ja nur in irgendwelchen diktaturen wie China oder Nordkorea ständig sich gehnemigen lassen wenn man nur einen Baum fotografieren will. Ich weiß nicht wie das im Ausland mit dem Fotografieren ist aber da ich erfahrung mit Polen und Tschechien habe denke ich es ist zumindest in Europa klar geregelt. In Polen oder Tschechien warten die Fahrer an der Haltestelle bis man das Foto gemacht hat, und fahren erst dann los.
Ich meine vor einigen Wochen gab es doch schon eine Diskussion was das Thema Fotografieren usw. angeht.
Mir ist nur bekannt das wenn man bei der Bahn fotografieren will, man nur eine Gehnemigung braucht wenn man damit Geld machen will. Wenn man die Bilder für Private Zwecke macht ist das ohne Gehnemigung in Ordnung.

Leicht OT: Stockholm

geschrieben von: Sören Heise

Datum: 06.04.10 10:58

Hej!

Auch wenn es nicht Deutschland ist, kann ich für Stockholm folgenden Link beitragen: [www.sl.se]. Hier interessant ist ausschließlich dieser Absatz:
Om du vill fotografera och filma i SLs miljöer för privat bruk behöver du inte söka tillstånd, så länge du inte påverkar eller stör den dagliga verksamheten.

In eigener Übersetzung: Wenn Sie bei SL für den privaten Gebrauch fotografieren oder filmen wollen, benötigen Sie keine Genehmigung, solange Sie den täglichen Betreieb nicht beeinflussen oder stören. Es dürfte eigentlich klar sein, daß es sich nur um öffentlich zugängliche Bereiche handelt.

Auch der Betreiber der Tunnelbana hat Infos, die aufs Gleiche hinauslaufen: [www.mtrstockholm.se]

Ich selber habe dort nicht fotografiert, auf [www.postvagnen.com] wird jedoch ab und an von übereifrigen Sicherheitsleuten berichtet. Für Bilder wie unter [www.postvagnen.com] muß man dann schon gute Kontakte haben oder - wie der Fotograf - dienstlich dort unterwegs sein http://www.postvagnen.com/forum/images/smilies/smile.png.

Viele Grüße, Sören

Re: Es ist sinnlos...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 06.04.10 11:52

koliba12 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ich finde das eigentlich Sinnlos dass man eine
> Gehnemigung braucht fürs oberirsidche
> Fotografieren. Gerade in Köln noch bescheuerter.
> Muss der Sender RTL auch eigentlich eine
> Gehnemigung von der KVB bekommen denn bei den DSDS
> Castings sieht man fast ständig eine Bahn in
> hintergrund fahren. Also sind die Bahnen in Köln
> ja eigentlich kein Unikat da man sie aus dem
> Ferhsehn kennt. Ich denke ein Verkehrsbetrieb muss
> sich gut präsentieren und dazu gehört auch dass
> man oberirdisch die Busse und Bahnen fotografieren
> darf. Schließlich muss man ja nur in irgendwelchen
> diktaturen wie China oder Nordkorea ständig sich
> gehnemigen lassen wenn man nur einen Baum
> fotografieren will. Ich weiß nicht wie das im
> Ausland mit dem Fotografieren ist aber da ich
> erfahrung mit Polen und Tschechien habe denke ich
> es ist zumindest in Europa klar geregelt. In Polen
> oder Tschechien warten die Fahrer an der
> Haltestelle bis man das Foto gemacht hat, und
> fahren erst dann los.
> Ich meine vor einigen Wochen gab es doch schon
> eine Diskussion was das Thema Fotografieren usw.
> angeht.
> Mir ist nur bekannt das wenn man bei der Bahn
> fotografieren will, man nur eine Gehnemigung
> braucht wenn man damit Geld machen will. Wenn man
> die Bilder für Private Zwecke macht ist das ohne
> Gehnemigung in Ordnung.

Du kannst davon ausgehen, dass RTL mit Sicherheit Drehgenehmigungen einholt.

. (o.w.T)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 06.04.10 13:47

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2021:05:11:17:12:15.

Re: Fotografieren in Köln - Straßen- + Stadtbahnen (Diskussion)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 06.04.10 14:11

92 50 4 132 001-9 DDR-DR schrieb:
-------------------------------------------------------
> Diese "KVB" sollte sich dies hier zu Gemüte
> führen:
>
> Der letzte Absatz ist der interessanteste für die
> KVB!
>
> So wird es in Dresden geregelt.

Die Frage ist, ob die Verhältnisse in Dresden und in Köln gleich gesetzt werden können. Wenn die Bahn zwischen zwei Haltestellen unterwegs ist, wird man das Fotografieren nicht verbieten können, aber im Falle von Bahnsteiganlagen ist das sicherlich etwas anderes. Da in Köln fast alle Haltestellen Bahnsteiganlagen aufweisen, die keinesfalls nur Verkehrsinseln sind, werden die KVB dort sicherlich Hausrecht haben.

Re: Es ist sinnlos...

geschrieben von: Ditmar

Datum: 06.04.10 14:38

JoKo65 schrieb:
-------------------------------------------------------

> Du kannst davon ausgehen, dass RTL mit Sicherheit
> Drehgenehmigungen einholt.

Also, wenn RTL irgendwo dreht und irgendwo im Hintergrund eine Bahn durchs Bild fährt, braucht auch RTL dafür keine Drehgenehmigung von den KVB. Etwas anderes ist es, wenn der (Straßen- oder Fußgänger-)Verkehr beeinträchtigt wird u.ä., dann braucht es eine Drehgenehmigung von der Stadt o.ä. Ist die Bahn Hauptgegenstand des Drehs, sieht es natürlich anders aus.
Ich drehe (in Magdeburg und Umgebung) auch oft fürs Fernsehen und ich brauchte in der Öffentlichkeit noch nie eine Drehgenehmigung.

Ditmar
JoKo65 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Da in Köln fast alle
> Haltestellen Bahnsteiganlagen aufweisen, die
> keinesfalls nur Verkehrsinseln sind, werden die
> KVB dort sicherlich Hausrecht haben.

Das mag ja sein(*), aber deshalb muß die KVB dort dennoch kein rechtlich zweifelhaftes Fotoverbot aussprechen. Zweifelhaft, weil nicht innerhalb eines Bauwerks und öffentlich zugänglich ohne Abzäunung, Tor u.ä.

(*) aber selbst das könnte zweifelhaft sein. Ich kenne Köln nun nicht so gut, aber in Stuttgart gibt es definitiv Hochbahnsteige, die Teil des Gehwegs sind und wo es keinen Weg gibt, als Fußgänger den Hochbahnsteig zu umgehen. Spätestens da wird es mit Hausrecht sehhhhr schwierig ....

https://www.fahrzeuglisten.de/signlogo.php

Stuttgart 21 Schluss!

Fotografiererlaubnis für Berlin

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 06.04.10 17:04

Hier die wörtliche Kopie der Erlaubnis, die mir nach 1 Tag gemailt wurde bezüglich meiner Anfrage in der U-Bahn Aufnahmen zu machen:

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu einer Fotogenehmigung die wir wie folgt beantworten können:



Foto- und Filmgenehmigung für

Hobbyfotografen und -filmer







Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen, der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen der BVG, ohne Genehmigung gestattet.

Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz von Scheinwerfern und Blitzanlagen ist nicht gestattet.

Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Genehmigung gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hobbyzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlte Honorar zur Veröffentlichung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden.



Diese Regelung gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die ihre Aufnahmen nicht kommerziell auf eigener Homepage ins Internet einstellen. Die BVG kann Hobbyfotografen und -filmern auch Aufnahmen im Bereich von Betriebsanlagen gestatten, die der Allgemeinheit nicht öffentlich zugänglich sind. Die stets schriftliche Genehmigung dazu erhält der Antragsteller unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, sofern durch die Aufnahmen die betrieblichen Abläufe nicht behindert werden und sofern nicht andere Gründe dem entgegen stehen, vom jeweils zuständigen Unternehmensbereich. ( U-Bahn, Tram, Autobus)
Die Erteilung der Genehmigung erfolgt zeitbegrenzt und für einen definierten Bereich.
Sollte die betriebliche Situation einen Personal- und Sachaufwand erfordern, müssen die Kosten dafür in jedem Fall vom Fotografen / Filmer getragen werden.

Für Hobbyfoto- und Filmaufnahmen aus dem Fahrerstand eines Zuges ist eine schriftliche Genehmigung sowie die Betreuung durch einen Mitarbeiter der Betriebsaufsicht erforderlich.

Die diesbezügliche Organisation erfolgt durch den zuständigen Unternehmensbereich entsprechend der Verfügbarkeit und unter Erhebung der Kosten für den Mitarbeiter.

Der Aufenthalt im Gleisbereich ist nicht gestattet.

Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt.



Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXX

Vielen Dank auch von mir! ;-) (o.w.T)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 06.04.10 17:06

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)

Re: Fotografiererlaubnis für Berlin

geschrieben von: Ditmar

Datum: 06.04.10 17:15

Da kann man nur sagen: Eigentlich vorbildlich.
Könnten die anderen VB eigentlich wörtlich übernehmen und auf den Homepages veröffentlichen. Dann würden sich viele Fragen und auch unnötiger bürokratischer Schriftwechsel erledigen.

Ditmar

Re: Fotografiererlaubnis für Berlin

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 06.04.10 17:26

Entspricht in weiten Teilen der Fotoerlaubnis der DB. Lediglich angepasst auf die Örtlichkeiten.



Gruß

Eric

Re: Fotografiererlaubnis für Berlin

geschrieben von: Rolf Hafke

Datum: 06.04.10 18:49

Liebe Hobby-Kollegen,

allen, die positive Hinweise gebracht haben, meinen direkten Dank.
Man kann über alles diskutieren, ich wollte dieses Thema aber nicht
"breit getreten" haben......
Und das ist hier LEIDER wieder mal geschehen.

Wir haben auch über die BS-Kollegen viele brauchbare Hinweise bekommen.

Positiv ist insgesamt die Regelung in
- Berlin bei der BVG, siehe auch hier oben, und Info vom Februar 2007
- üstra, ..... wieder genehmigungsfrei
- Rheinbahn, Hausordnung (nur bei U-Bahn: nur kommerzielle Nutzung mit Genehmigung)
- Dresden, Einladung/Veranstaltung mit Fotografieren auf Betriebshöfen,
ansonsten ist alles genehmigungsfrei
- SSB Stuttgart, hatte so etwas für Abschied der Linie 15 (mit Warnwesten empfohlen)
- auch der Hinweis Stockholm ist sehr nützlich.

Und die DB AG, Rundschreiben vom BEDEF: sogar für einschlägige Zeitschriften
(wie oben BVG) sind die Aufnahmen genehmigungs- und honorarfrei.

Ich glaube wir haben einige Argumente, um bundesweit auch die KVB diesen Vorbildern
folgen zu lassen.

DOCH nochmals: die Rede war auf oberirdischen Bahnsteigen, egal ob 35 oder 90 cm,
egal ob Seiten- oder Mittenlage......
Das meint die Infoseite der KVB.
Man schreibt aber nicht, dass auch die Kopie einer privaten Haftpflicht vorzulegen ist
(nun lassen wir mal einen pflichtbewussten Nahverkehrsfreund aus Stockholm oder so
zur KVB-HV kommen und um eine Genehmigung anfragen - dann kommt der Bumerang sicherlich .....).

Wir hatten hier in den lezten Jahren bereits Polizeieinsätze zum Feststellen der Personalien, darauf gefolgt ist bisher (Gott lob) jedoch nichts - wäre mal interesant, was passieren könnte .... Bei diesen Einsätzen sagten die Polizisten Betroffenen: "Die KVB hat Recht!"
(und meinten das Hausrtecht)

OHO, woher diese Aussage? Das sind doch keine Justiziare.....

Aber wir auch nicht.
Daher kann ich etliche, vielleicht etwas leicht daher gesagte Aussprüche, auch nicht akzeptieren. Lasst uns Tatsachen zusammen zählen, Fakten aufzeigen und nun warten wir das Gespräch ab.

Wir berichten auch hier dann was dabei (und ob zunächst direkt) das Ergebnis ist.

Gruß aus Köln
Rolf Hafke

Übrigens: die KVB spricht NICHT von "Fotografierverbot", sondern von der
"Notwendigkeit eine Fotogenehmigung zu beantragen". ich habe meine seit dem 1.12.
immer noch nicht bekommen (inzwischen wäre diese nach 3 Monaten auch ungültig!!)

Re: Fotografiererlaubnis für Berlin

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 06.04.10 19:19

Rolf Hafke schrieb:
-------------------------------------------------------
>
> Übrigens: die KVB spricht NICHT von
> "Fotografierverbot", sondern von der
> "Notwendigkeit eine Fotogenehmigung zu
> beantragen". ich habe meine seit dem 1.12.
> immer noch nicht bekommen (inzwischen wäre diese
> nach 3 Monaten auch ungültig!!)


DAS ist doch DAS Argument schlecht hin! Die KVB hat offensichtlich Null Interesse die geforderte Fotogenehmigung auszustellen!

Also ist eigentlich die ganze Aufregung für die Katz!


Gruß

Eric

Re: Fotografiererlaubnis für Berlin

geschrieben von: dt8.de

Datum: 06.04.10 20:17

Rolf Hafke schrieb:
-------------------------------------------------------

> Positiv ist insgesamt die Regelung in
...
> - SSB Stuttgart, hatte so etwas für Abschied der
> Linie 15 (mit Warnwesten empfohlen)

Achtung: die Regelung galt nur für den Abschied der Linie 15. Ansonsten ist das Fotografieren (auch für Privatzwecke) in Fahrzeugen und unterirdischen Haltestellen genehmigungspflichtig. Es werden keine Allgemeingenehmigungen ausgestellt, sondern Ort und Zeit muß vorher angegeben werden.
[www.ssb-ag.de]

Daher würde ich das nicht unbedingt als vorbildlich hinstellen. Vorbildlich ist höchstens, daß eindeutig geregelt ist, daß Fotos im oberirdischen Verkehr erlaubt sind. Auch wenn das eigentlich auch ohne diese Erlaubnis erlaubt ist.

https://www.fahrzeuglisten.de/signlogo.php

Stuttgart 21 Schluss!

Re: Fotografieren in Köln - Straßen- + Stadtbahnen (Diskussion)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 06.04.10 22:11

dt8.de schrieb:
-------------------------------------------------------
> JoKo65 schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Da in Köln fast alle
> > Haltestellen Bahnsteiganlagen aufweisen, die
> > keinesfalls nur Verkehrsinseln sind, werden die
> > KVB dort sicherlich Hausrecht haben.
>
> Das mag ja sein(*), aber deshalb muß die KVB dort
> dennoch kein rechtlich zweifelhaftes Fotoverbot
> aussprechen. Zweifelhaft, weil nicht innerhalb
> eines Bauwerks und öffentlich zugänglich ohne
> Abzäunung, Tor u.ä.

Wenn mir ein Grundstück gehört, muss ich das doch nicht abzäunen, um Hausrecht zu haben, ein Hinweis sollte genügen.


> (*) aber selbst das könnte zweifelhaft sein. Ich
> kenne Köln nun nicht so gut, aber in Stuttgart
> gibt es definitiv Hochbahnsteige, die Teil des
> Gehwegs sind und wo es keinen Weg gibt, als
> Fußgänger den Hochbahnsteig zu umgehen. Spätestens
> da wird es mit Hausrecht sehhhhr schwierig ....

Solch eine Örtlichkeit ist mir in Köln nicht bekannt. Das sind schon separate Bahnsteige und auf solchen sollten die KVB Hausrecht haben, das finde ich nun nicht so außergewöhnlich.
JoKo65 schrieb:
-------------------------------------------------------
> dt8.de schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > JoKo65 schrieb:
> >
> --------------------------------------------------
>
> > -----
> > > Da in Köln fast alle
> > > Haltestellen Bahnsteiganlagen aufweisen, die
> > > keinesfalls nur Verkehrsinseln sind, werden
> die
> > > KVB dort sicherlich Hausrecht haben.
> >
> > Das mag ja sein(*), aber deshalb muß die KVB
> dort
> > dennoch kein rechtlich zweifelhaftes Fotoverbot
> > aussprechen. Zweifelhaft, weil nicht innerhalb
> > eines Bauwerks und öffentlich zugänglich ohne
> > Abzäunung, Tor u.ä.
>
> Wenn mir ein Grundstück gehört, muss ich das doch
> nicht abzäunen, um Hausrecht zu haben, ein Hinweis
> sollte genügen.

Nun ja, geht man nach dem neuesten Urteilen 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09 vom 18.2.2010 des OLG in Postdam, dann reicht bei öffentlicher Zugänglichkeit nichteinmal eine Abzäunung aus. Nach dieser ist das kommerzielle Fotoverbot in der Hausordnung nichtig.

Ein schnell ergoogleter Link dazu: [www.unterwegs-in-spandau.de]

Die vom Gericht angewande Begründung:

Das Oberlandesgericht hat außerdem entschieden, dass die Besucher der Parkanlagen auch nicht aufgrund der Parkordnung vertraglich verpflichtet seien, gewerbliche Aufnahmen zu unterlassen. Da keine Einlasskontrollen stattfinden und die Anlagen tagsüber ohne jede Einschränkung betreten werden können, müssten Besucher den Eindruck haben, der Zutritt sei unbeschränkt gestattet, solange sich der Parkbesucher ordentlich beträgt und die Anlagen nicht schädigt.

(Hinweis: in der erwähnten Parkordnung ist ein kommerzielles Fotoverbot enthalten)

lässt sich so auch auf jede oberirdische Haltestelle der KVB anwenden. Dieses Urteil mitführen und im Fall des Falles dem KVB-Beauftragten oder dem Polizisten unter die Nase halten.

Ich weiß, das ein solches Urteil nur für den entschiedenen Fall und nicht allgemein gilt. Dennoch dürfte das zu Verunsicherung führen.

Edit: AZ des Urteils war vermanscht.

https://www.fahrzeuglisten.de/signlogo.php

Stuttgart 21 Schluss!




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2010:04:07:10:23:53.

Re: Fotografieren in Köln - Straßen- + Stadtbahnen (Diskussion)

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 08.04.10 04:37

dt8.de schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nun ja, geht man nach dem neuesten Urteilen 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09 vom 18.2.2010 des OLG in Postdam, dann reicht bei öffentlicher Zugänglichkeit nichteinmal eine Abzäunung aus. Nach dieser ist das kommerzielle Fotoverbot in der Hausordnung nichtig.

Demnach wäre ein Fotoverbot in einer Tunnelstation auch nichtig. Das ist aber nicht schlüssig, von daher wäre ich mit der Anwendung dieses Urteils auf den Kölner Fall vorsichtig.
JoKo65 schrieb:
-------------------------------------------------------
> dt8.de schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Nun ja, geht man nach dem neuesten Urteilen 5 U
> 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09 vom 18.2.2010 des
> OLG in Postdam, dann reicht bei öffentlicher
> Zugänglichkeit nichteinmal eine Abzäunung aus.
> Nach dieser ist das kommerzielle Fotoverbot in der
> Hausordnung nichtig.
>
> Demnach wäre ein Fotoverbot in einer Tunnelstation
> auch nichtig. Das ist aber nicht schlüssig, von
> daher wäre ich mit der Anwendung dieses Urteils
> auf den Kölner Fall vorsichtig.

Die Panoramafreiheit stammt zwar aus dem Urheberrecht und nicht aus dem Hausrecht und gilt hier daher explizit nicht, aber näme man diese heran, so liese sich das Urteil eben nicht auf Tunnelstationen übertragen.

Der Schluß, das Urteil könne nicht auf Tunnelstationen übertragen werden, *weil* dann das Fotoverbot in Tunnelstationen nichtig wäre, ist so nicht zulässig. Denn ebenso könnte man sagen, das Fotoverbot in Tunnelstation ist nichtig, *weil* das Urteil übertragen werden kann.

Zumindest ist das Urteil aber auf oberirdische Haltestellen übertragbar, da an einer oberirdischen Haltestelle *weniger* Hürden bestehen als bei dem Park aus dem Urteil, und darum ging es ja ursprünglich im Thread.

Aber die Argumentation ist dennoch interessant: da wird nicht geurteilt ob eine Haus-/Parkordnung für das Gelände erlassen werden darf (womit die ganze bisherige Diskussion um den Anwendungsbereich hinfällig ist), sondern daß eine Institution der öffentlichen Hand einen solchen Passus in seiner Hausordnung gar nicht haben darf.

Zitat aus dem Urteil:
Anderenfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich. Wer nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, könne den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen dagegen treffen, dass es gesehen werde. Diese Möglichkeit habe allerdings nur ein Privateigentümer, nicht dagegen die Stiftung.

https://www.fahrzeuglisten.de/signlogo.php

Stuttgart 21 Schluss!
dt8.de schrieb:
-------------------------------------------------------
> Zitat aus dem Urteil:
> Anderenfalls wäre risikofreies Fotografieren und
> Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf
> hoher See möglich. Wer nicht wolle, dass sein
> Eigentum fotografiert werde, könne den Zugang dazu
> verbieten und Vorkehrungen dagegen treffen, dass
> es gesehen werde. Diese Möglichkeit habe
> allerdings nur ein Privateigentümer, nicht dagegen
> die Stiftung.

Genauso einen Fall hatte ich mal beim Drehen, da wollte jemand, daß sein Haus nicht im Beitrag zu sehen ist. Da hat er Pech. Dann muß er vor seinem Haus eine Holzwand aufstellen.

Ditmar

Wenn die KVB sonst keine Probleme hat...

geschrieben von: Locale

Datum: 08.04.10 22:29

...Das Stadtarchiv stürzt infolge von Pfusch am U-Bahnbau ein, über den die KVB wachen sollte. Und jetzt quasi Fotoverbote. Lachhaft. Wahrscheinlich stehen die bei der KVB ständig unter ein paar Kölsch - vor lauter Unsinn, den dieser Verkehrsbetrieb verzapft, bräuchte man bald Aspirin-Plus gegen das Kopfschütteln. Oder bei der KVB ist 365 Tage im Jahr Karneval...