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 21 - Stuttgart 21 

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Strafanzeige gg. Ronald Pofalla wegen Anstiftung zur Untreue
im Zusammenhang mit dem Bahnprojekt Stuttgart 21

Während Bundesminister Schäuble den ehemaligen Kanzleramtsminister Ronald Pofalla als Vorbild sieht,

[www.sueddeutsche.de]

brauen sich über dem von Kanzlerin und Bahnchef Grube protegierten "auf-die-Bahn-Umsteigers" dunkle Wolken zusammen.

Wie FERPRESS bereits in der Meldung vom 8. Januar prognostiziert hatte, ging am heutigen Sonntag um 16:20 Uhr per Fax bei der Berliner Staatsanwaltschaft eine ausführlich begründete Strafanzeige gegen das eventuelle künftige DB-Vorstandsmitglied wegen Anstiftung zur Untreue im Zusammenhang mit seiner Förderung des Bahnprojekts Stuttgart 21 ein. Der SPIEGEL meldete heute bereits, dass er nun wohl erst 2015 sein neues Amt antreten könnte.

Die vollständige Strafanzeige finden Sie im ANHANG zu dieser Mail.

Die Stuttgarter Zeitung berichtet online aktuell bereits darüber:

"Projektgegner stellen Strafanzeige gegen Ronald Pofalla"
[www.stuttgarter-zeitung.de]

Bei den Anzeigeerstattern handelt es sich um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Conradi, Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper sowie den ehemals langjährig als Staatsanwalt und Richter, zuletzt als Vorsitzender Richter einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart tätigen Dieter Reicherter.
_______________________________________________________________________

Vollständiger Text der Strafanzeige

Staatsanwaltschaft Berlin

10548 Berlin 12.01.2014

loe - 2/14 -



STRAFANZEIGE

1. Peter Conradi, 1972 bis 1998 Abgeordneter des Deutschen Bundestags, Gänsheidestr. 69,70184 Stuttgart,

2. Dr. Eisenhart von Loeper, Rechtsanwalt, Hinter Oberkirch 10, 72202 Nagold
und
3. Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht Stuttgart a.D. , Ochsenhaustr. 25, 71566 Althütte
- Anzeigeerstatter -

erstatten hiermit Strafanzeige gegen

Ronald Pofalla, MdB, Kanzleramtsminister a.D., Platz der Republik 1, 11011 Berlin

- Beschuldigter -


TATVORWURF:

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen,


er habe unter Verletzung seiner Amtspflichten in der Zeit von Mitte Februar 2013 bis zum 5. März 2013 in seiner damaligen Funktion als Chef des Kanzleramts den drei Staatssekretären der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG aus sachfremdem politischen Kalkül zur Auflage gemacht und auf weitere Aufsichtsräte der DB AG nachhaltig Einfluss genommen, dass sie unbedingt die Weiterführung des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ beschließen müssten, was aufgrund dieser Einflussnahme auch geschah, obwohl das Projekt bahnseits inzwischen als nicht mehr wirtschaftlich eingeschätzt wurde und obwohl die Fortführung des Projekts dem maßgeblichen Unternehmenswohl widersprach, so dass der Beschuldigte die Aufsichtsräte zur Verletzung ihrer Vermögensbetreuungspflicht gegenüber der DB AG und damit zu einem Vergehen der Untreue nach § 266 StGB angestiftet habe.


Begründung:

I. Zur Sachlage:

1. Ausgangspunkt des Tatvorwurfs gegen den Beschuldigten ist das Geständnis der Bahnchefs Dr. Rüdiger Grube und Dr. Volker Kefer vom 12. Dezember 2012, dass die im Finanzierungsvertrag zu „Stuttgart 21“ fest vereinbarte, von der Deutschen Bahn und den Projektbefürwortern stets beschworene Kostenobergrenze von 4,5 Milliarden Euro um bis zu 2,3 Milliarden Euro überschritten werde. In eigenen Dokumenten hat die DB AG zur Finanzierung von S 21 betont:
„Eine ausgeglichene Wirtschaftlichkeit ist bis zu einem Gesamt-wertumfang von maximal 4,769 Mio.Euro gegeben.“

Beweis: Dokument der DB AG vom 10.12.2009 als Resultat der Sitzung des Aufsichtsrats der DB AG vom 9.12.2009

2. Der Aufsichtsrat der DB AG hat sich dem Ansinnen seines Vorstands, den Finanzierungsrahmen von „Stuttgart 21“ den benannten Kosten anzupassen, in der Sitzung vom 12. Dezember 2012 nicht unterworfen. Im Vorfeld dazu hatte das Aktionsbündnis gegen „Stuttgart 21“ auf die massiv dagegen sprechenden Fakten und auf die Gesetzwidrigkeit sowie mögliche strafrechtliche Schritte gegen die Aufsichtsräte hinge-wiesen (Schreiben vom 30.11.2012).
Aus der Mitte des Aufsichtsrates wurden anschließend 134 Fragen an den Vorstand der DB AG gerichtet. Am 20.12.2012 kam es zu einer Informationsveranstaltung der DB AG für die Ressorts Verkehr (BMVBS), Finanzen (BMF) und Wirtschaft (BMW ). Allerdings führten die Antworten der DB AG und beigezogene Prüfungsberichte zu dem
„gemeinsamen Fazit der Ressorts, dass die Antworten und Zwischenberichte der Gutachter derzeit keine ausreichende Grundlage für eine Entscheidung des AR darstellen.“

Beweis: Dossier des BMVBS vom 5. Februar 2013

Auf Seite 3 des Beweisdokuments wird weiter erklärt:

- Der Bahnvorstand habe seine Einschätzung, die Fortführungsvariante sei wirtschaftlicher als der Ausstieg aus S 21 anhand der Ausstiegskosten „nicht belastbar darlegen können.“
- Vor dem Hintergrund der „identifizierten 2,3 Milliarden Mehr-kostenrisiko und zu erwartender negativer Eigenkapitalverzinsung bereits vor Beginn der Hauptarbeiten“ sei die (gesetzlich unerlässliche) Frage der Wirtschaftlichkeit des Projekts zu klären.
- Treffend wird auch betont: „Vordringlich sollte deutlich gemacht werden, dass der AR nicht über eine weitere Finanzierung entscheiden kann, bevor die Projektpartner sich über die Finanzierungsmodalitäten und die einzuschließenden Bau-maßnahmen geeinigt haben.“
- Auf gesicherter Datenbasis seien die Ausstiegskosten bzw. Alternativen „ausreichend tief zu kalkulieren“ (S. 3 unten/S. 4 oben)
- Auf weitere Feststellungen des Fachressorts des BMVBS in dem Dokument, namentlich S. 7 ff. ist Bezug zu nehmen. Sie ergeben insgesamt, dass zu Stuttgart 21 ein AR-Fortführungsbeschluss nach zwingenden rechtlichen Maßstäben auf keinen Fall hätte gefasst werden dürfen.

Beweis: Wie oben

3. Allein aus politischem Kalkül, im Vorfeld der Bundestagswahl vom 22.09.2013 eine Ausstiegsdebatte um „Stuttgart 21“ zu vermeiden, haben trotz der vorgenannten Fakten Mitte Februar 2013 führende Kreise der damaligen Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP mit dem Bahnvorstand eine Strategie entworfen, dass im Aufsichtsrat trotz der dramatischen Kostenveränderung der Weiterbau von S 21 beschlossen werden müsse.

Beweis: Zeugnis der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, des Bundesfinanzministers Dr. Wolfgang Schäuble, des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder und des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Dr. Philipp Rösler

Dafür spielten die drei Staatssekretäre der Bundesregierung in den Ressorts Verkehr, Wirtschaft und Finanzen - zugleich Mitglieder des Aufsichtsrats des staatseigenen Bahnkonzerns - eine maßgebende Rolle. Sie standen dem Weiterbaubeschluss, wie das vorgelegte Beweisdokument vom 5.02.2013 ergibt, damals aus überzeugenden Sachgründen ablehnend gegenüber, mussten also „umgedreht“ werden. Genau dies war der Job des Beschuldigten als Kanzleramtschef, den er umsetzen sollte.

Beweis: Wie oben

Im Rahmen der Vernehmung der genannten Zeugen wird auch zu klären sein, ob dem Beschuldigten Pofalla bereits vor oder während seiner Einflussnahmen auf die Aufsichtsratsmitglieder als Gegen-leistung ein Vorstandsposten bei der Bahn in Aussicht gestellt wurde.

4. Der Beschuldigte hat die getroffene politische Absprache zielstrebig und nachhaltig in die Tat umgesetzt. So berichtet DIE ZEIT am 28. Februar 2013 auf einer Sonderseite:
„Alle wissen, dass Stuttgart 21 in einem Desaster enden wird. Doch wird der neue Bahnhof trotzdem gebaut, weil er längst ein Symbol der Macht ist …Es geht um Merkel und Grube, um Ehre und Eitelkeiten, um das Image des Landes und darum, einen Krach mitten im Wahljahr zu vermeiden. Vergangene Woche waren die drei Staatssekretäre, die die Bundesregierung im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn vertreten, zu Kanzleramtschef Ronald Pofalla zitiert. Man beriet sich. Man redete über die politischen Folgen eines Ausstiegs aus Stuttgart 21. Kurz darauf ging die Meldung über den Ticker:

„Bahn darf Stuttgart 21 trotz Mehrkosten weiterbauen.“
Vergessen war das interne Dossier aus dem Verkehrsministerium, das zuvor tagelang kursiert war und den Eindruck erweckt hatte, der Bund distanziere sich von dem Milliardenprojekt…. Doch am Donnerstag war Schluss mit der Debatte. Die Staatssekretäre waren wieder auf Linie.“

Beweis: Bericht der zitierten Wochenzeitung, S. 25

Die beschriebene Sachlage wird durch im Ergebnis übereinstimmende Meldungen anderer Medien bekräftigt. Zu erwähnen sind namentlich die Berichte der Stuttgarter Zeitung vom 18.02.2013 („Kanzlerin dringt auf Weiterbau“ und vom 23.02.2013 (Bundesfinanzminister Schäuble „Stuttgart 21 wird gebaut“), siehe auch die Nachrichtenagentur Reuters vom 21.02.2013 , wo es heißt, „Bahn darf Stuttgart 21 trotz Mehr-kosten weiterbauen“.
Dabei wird ausdrücklich auf die Tätigkeit des Beschuldigten verwiesen, denn ein Regierungsvertreter habe bestätigt,
„die Bundesvertreter im Aufsichtsrat hatten sich auf diese Linie verständigt. Auf eine Weiterbau-Entscheidung noch vor Beginn der heißen Phase des Bundestagswahlkampfs hatte das Kanzleramt eingewirkt.“

Damit wurde das aktienrechtlich genauen Pflichten unterliegende Aufsichtsratsgremium zur überflüssigen Farce degradiert, denn nach den vom Kanzleramt verbreiteten Meldungen musste der Weiterbau von Stuttgart 21 als beschlossene Sache gelten, noch bevor das Beschlussgremium überhaupt zusammengetreten war.

Gleichwohl hat der Beschuldigte zur Absicherung der erklärten politischen Absicht die aktienrechtswidrige Einflussnahme auf die Aufsichtsräte noch bis unmittelbar vor deren Beschlussfassung fortgesetzt. Nach Medienberichten (siehe Berliner Tagesspiegel vom 7.01.2014) hat der damalige Chef des Kanzleramts noch am Tage des Aufsichtsratsbeschlusses vom 5. März 2013 früh persönlich mit einzelnen Aufsichtsräten telefoniert, sie sollten unbedingt frische Milliarden für Stuttgart 21 freigeben.

5. Der Vorstand der Deutschen Bahn erstellte gegen Ende Februar 2013 - in erkennbarer Absprache mit der oben geschilderten politischen Willensentscheidung aus dem Kanzleramt - eine Vorlage an den Aufsichtsrat für dessen Beschlussfassung vom 5. März 2013.
Darin wird - zur Umsetzung der politisch bedingten Weiterbauabsicht - behauptet, die Fortführung des Projekts bringe mehr Vorteile als der Ausstieg.
Die DB AG habe für den Fall des Ausstiegs Kosten von zwei Mrd. Euro ermittelt, welche die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften „plausibilisiert“ hätten. Der Bahnvorstand behauptet also nicht einmal selbst, dass eine Tatsachenprüfung seiner Behauptungen erfolgt sei.

Beweis: Aufsichtsratsvorlage des DB-Vorstands zum 5.03.2013

6. Der Aufsichtsrat der DB AG hat sich - wie schon erwähnt - dem politischen Druck mit Beschluss vom 5. März 2013 gebeugt und darin insbesondere den Finanzrahmen der DB AG für „Stuttgart 21“ einseitig um zwei Milliarden Euro erhöht. Er hat zugleich „zur Kenntnis genommen“, dass der Bahnvorstand mit der sog. Sprechklausel (§ 8 Abs. 4 des Finanzierungsvertrags zu Stuttgart 21) mit den Projekt-partnern verhandeln und „für den Fall des Scheiterns der Verhand-lungen die jeweils einklagbaren Ansprüche unverzüglich gerichtlich geltend machen wird“.

Beweis: Beschlussinhalt als Anlage

7. Die Vertragsgrundlage des Projekts ist also unbestreitbar seit dem 12.12.2012 weggefallen. Eine - auch von Bahnchef Grube geforderte - neue Finanzierungsvereinbarung ist aber seither an den unversöhnlich gegensätzlichen Standpunkten der Projektpartner gescheitert, denn keiner der Projektpartner will für die Mehrkosten des Bahnprojekts aufkommen. Obwohl das Großprojekt Stuttgart 21 also finanziell, planerisch und rechtlich völlig ungesichert ist, wird es - wie eine chaotische Reise ins Niemandsland - mit unverantwortlichen Folgen für die Projektpartner fortgeführt. Dafür ist der maßgebend vom Beschuldigten herbeigeführte Weiterbau-Beschluss des Aufsichtsrats der DB AG ursächlich.
Die Bürgerbewegung gegen Stuttgart 21 stützt zwei neu initiierte Bürgerbegehren gemäß § 60 VwVfG auf den eingetretenen Wegfall der Geschäftsgrundlage. Die Projektbeteiligung der Stadt Stuttgart an S 2 soll - nötigenfalls mit gerichtlicher Anerkennung des Kündigungsrechts - gekündigt werden, weil die Projektfinanzierung und die Planrechtfertigung des Vorhabens entfallen sind.

Beweis: Homepages der Bürgerbegehren [www.Storno21.de] und Leistungsrueckbau-s21.de


II. Zur Rechtslage:

Der vorstehend beschriebene Sachverhalt gebietet es nach Überzeugung der Anzeigeerstatter, staatsanwaltliche Ermittlungen gegen den Beschuldigten aufzunehmen, weil zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Tatbestand der Anstiftung zur Untreue nach § 266 StGB bestehen. Dazu ist ergänzend auszuführen:

1. Die gesetzliche Kontrollaufgabe des Aufsichtsrats einer Aktien-gesellschaft muss gerade bei kontrollbedürftigen Ereignissen wahr-genommen werden (Schenk in: Semler, Arbeitshandbuch für Aufsichtsratsmitglieder 1999 E 112). Ein solches Ereignis, genauer gesagt eine grundlegende Weichenstellung ist unbestreitbar mit der bedeutsamen Frage des Weiterbaus von Stuttgart 21 vorhanden, weil damit nicht nur jahrzehntelange milliardenschwere Auswirkungen auftreten, sondern zugleich wegen der Überschreitung der Kostenobergrenze um 50 % die Basis des Finanzierungsvertrags zwischen den Projektpartnern entfallen ist . Erschwerend kommt hinzu, dass sich jeder Weiterbau von S 21 dem Argument der Gemeinschädlichkeit aussetzt: Sowohl die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung (Art. 104 a GG, hierzu schwebt ein Verfahren beim VGH Mannheim) wie die Verminderung der Verkehrsleistung durch den nur achtgleisigen Tiefbahnhof von 50 auf 32 Züge in der Spitzenstunde (dazu läuft in Stuttgart ein Bürgerbegehren „LeistungsrückbauS21“) machen jeden Weiterbau zum sicheren Schadensereignis. Im Einzelnen:

a) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des BGH gehört das „Gebot, alle Maßnahmen zu unterlassen, die den Eintritt eines sicheren Vermögensschadens der Gesellschaft zur Folge haben, … zu den Treuepflichten, die ein ordentliches und gewissenhaftes Präsidiumsmitglied (§ 93 Abs. 1 Satz 1, § 116 Satz 1 AktG) zwingend zu beachten hat. Diese aktienrechtliche Pflicht stellt sich im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB als Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen dar (BGH St 50, 343 f. Rn 13 mit Bezug auf BGH St 47, 187, 299 f.). Sowohl der zu erwartende Wegfall der Finanzierungsbasis durch die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung wie auch der mit dem Tiefbahnhof sichere Leistungsrückbau sind solche durch Ausstieg aus S 21 vermeidbare Schadensereignisse. Darüber sind die Beteiligten vielfältig sehr genau , so auch durch wiederholte Schreiben des Aktionsbündnisses gegen S 21 und von anderer Seite , informiert worden.

b) Rechtlich anerkannt ist ferner: Der Vorstand, und korrespondierend damit nach §§ 111, 116, 93 Absatz 1 AktG auch der Aufsichtsrat, machen sich schadensersatzpflichtig, „wenn die Grenzen, in denen sich ein von Verantwortungsbewusstsein getragenes, ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln bewegen muss, deutlich überschritten sind …“ (BGHZ 135, 244, 253 f.). Genau dies ist geschehen, als sich die Aufsichtsräte bei ihrer Entscheidung vom 5. März 2013 vom politischen Druck des Beschuldigten sachfremd bestimmen ließen. Sie haben es pflichtwidrig unterlassen, sich allein am Unternehmenswohl zu orientieren.

c) Dies war dem Tatverdächtigen bekannt. Ihm kam es aber gerade darauf an, die Aufsichtsräte aus politischen Motiven zum Rechtsbruch zu nötigen. Dadurch haben er selbst und die ihm sich beugenden Staatssekretäre zugleich Verfassungsbruch begangen, weil sie die Bindung staatlicher Organe an Gesetz und Recht (Art. 20 Absatz 3 GG) verletzten. Ob der Beschuldigte dies auch tat, um später - aufgrund seiner besonders engen Beziehung zu Bahnchef Dr. Rüdiger Grube und zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats Dr.Dr. Felcht - in den Genuss eines Vorstandsamtes bei der DB AG zu kommen, mag vorläufig noch dahinstehen.

2. Das Bemühen des DB - Vorstands im Zusammenspiel mit dem Beschuldigten den Weiterbau von Stuttgart 21 als vorteilhafter darzustellen als den Ausstieg, ist auch im Hinblick auf folgende Tatsachen nicht haltbar:

a) Der Vergleich zwischen den etwa zwei Milliarden Euro ermittelten Mehrkosten und zwei Milliarden Ausstiegskosten geht schon deshalb fehl und rechtfertigt also nicht den Weiterbau, weil die neu ermittelte Kostengrenze von 6,8 Milliarden Euro nach oben nicht belastbar ist. Das bestätigt sowohl die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC wie das Dossier des BMVBS vom 5.02.2013 (siehe oben).

Das bekräftigen auch bahneigene Berechnungen: Sie gehen von Gesamtkosten des Projekts von 10,7 bis 11,3 Milliarden Euro aus, wie der ehemalige Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages aus sicherer Quelle erfahren hat.

Beweis: Zeugnis von MdB Dr. Anton Hofreiter, Berlin

b) Selbst wenn nur der Finanzrahmen des Projekts auf 6,526 Milliarden Euro zu erhöhen wäre (was absolut unrealistisch ist), entsteht der DB AG nach eigener Berechnung eine Negativverzinsung von minus 0,3 Prozent. Die Unwirtschaftlichkeit des Projekts wird in diesem Sinne von den Bahnchefs und auf Seite 9 der DB-Beschlussvorlage an den Aufsichtsrat ausdrücklich anerkannt.

c) Die größte Einzelposition angeblicher Ausstiegskosten beziffert die DB AG mit 795 Millionen Rückzahlung an die Stadt Stuttgart für die Rückgabe von Grundstückserlösen für das schon 2001 verkaufte Gleisvorfeld und für die bei Rückabwicklung vereinbarte Zinsvergütung.

Dies geht an der Realität völlig vorbei: Der Betrag ist der Höhe nach um bis zu 123,5 Millionen Euro überzogen, worauf der Stuttgarter Oberbürgermeister vor dem AR-Beschluss schriftlich hingewiesen hat. Das rührt daher, dass ein Teil der an die Stadt Stuttgart übertragenen Grundstücke auch bei einem Erhalt des Kopfbahnhofs nicht benötigt wird, sondern von der Stadt Stuttgart bereits verkauft ist und schon bebaut wurde. Insoweit ist eine Rückabwicklung des Grundstücksgeschäfts weder nötig noch überhaupt möglich.

Beweis: Zeugnis des Oberbürgermeisters Fritz Kuhn, ersatzweise des Leiters der Liegenschaftsverwaltung der Landeshauptstadt Stuttgart

Hinzu kommt: Auch dem Grunde nach handelt es sich um keine echten Ausstiegskosten, da die DB AG mit dem Grundstück dessen Wert zurückerhält und die verfrüht erhaltene Kaufpreiszahlung weltweit gewinnbringend anlegen konnte.

Die DB AG versucht auch zu verschleiern, dass der Kopfbahnhof auch bei Weiterbau von S 21 fortbestehen muss, weil eine erforderliche Entwidmung (siehe Prof. Dr. Urs Kramer, Dt. Verwaltungsarchiv, Ausgabe März 2013) des bestehenden Bahnhofs fehlt und der Bedarf der Privatbahnen über den Tiefbahnhof nach § 11 AEG zu decken, aber auf diesem Wege, wie der hoch angesehene neutrale Bahnexperte Prof. Kramer (aaO) erläutert, nicht zu befriedigen ist.

d) Die DB AG behauptet ferner 1089 Millionen Euro Ausstiegskosten durch einen seit 2009 bedingten Projektfortschritt, ohne - wie es das o.g. Dossier des BMVBS ebenfalls verlangt - zu prüfen und zu verorten, ob Bahn-Verantwortliche gemäß BGH-Rechtsprechung einen selbst verur-sachten Schaden auszugleichen hätten.

In der genannten Milliardensumme enthalten ist die Rückzahlung von Investitionszuschüssen von 411 Mio. Euro, die nicht spezifiziert und nachgewiesen sind, sowie 548 Mio. Euro - nämlich 30 % Schadens-ersatz , welche die DB AG im Falle des Ausstiegs angeblich für nicht abgewickelte Verträge zu zahlen hätte.

Dieser Prozentanteil widerspricht diametral der Rechtslage des § 649 BGB, wonach im Zweifel bei einer Vertragskündigung auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistungen nicht 30 %, sondern nur 5 % der Summe des Vertrags für entgangenen Gewinn zu erstatten sind.
.
Ausgerechnet der DB AG und den ihr haftbaren Juristen zu unterstellen, sie würden sich Vertragspartner ins Boot nehmen, denen sie bei Vertragskündigung ein Vielfaches des üblichen Schadens-ersatzanspruchs zu bezahlen hätten, wäre jedoch widersinnig.

Damit sind einige ergänzungsfähige Aspekte genannt, die staats-anwaltschaftliche Ermittlungen zwingend gebieten, weil es in hohem Maße wahrscheinlich ist, dass die Ausstiegskostenberechnung der DB AG - dem sachfremden politischen Kalkül folgend - nur vorgeschoben ist.

e) Der Unterschied zwischen der Fortführungvariante und dem Ausstieg aus Stuttgart 21 mag - worauf sich die DB AG beruft - darin liegen, dass der Ausstieg etwa gegenüber der Stadt Stuttgart frühere Zahlungen auslöst, als wenn eine Schuld über Jahre gestreckt (und vertuscht) wird und damit bilanztechnisch erst einmal nicht sichtbar wird.
Solche Art der Schönrechnungen, wie sie von willigen Wirtschafts-prüfungsgesellschaften vorgenommen werden, fügen sich dann nahtlos in die Falschberechnungen des Auftraggebers.

Solche Berechnungsmethoden sind aber auch deshalb nicht hinnehmbar, weil die Ausgangssummen, wie dargestellt, nur „plausibilisiert“ und damit ungeprüft als wahr unterstellt sind, also der Realität gar nicht standhalten .

Eine solche Vorgehensweise ist aktienrechtlich und demgemäß auch strafrechtlich unzulässig, weil der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft nicht allein die Wirtschaftlichkeit, sondern auch die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Vorstandshandelns zu überwachen hat (Spindler/ Stilz, Kommentar zum Aktiengesetz Band 1, 2. Auflage 2010, § 111 Rn 14-16, Semler in: Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Auflage 2004 § 116 Rn 262 ff.).


III. Zum vorangehenden Verfahren

Die vorausgehende Strafanzeige vom 25. März 2013 gegen Mitglieder des Aufsichtsrats und gegen die Bahnvorstände Dr. Rüdiger Grube und Dr. Volker Kefer hat bisher trotz einer gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Berlin (Az: 242 Js 777/13) eingelegten Beschwerde nichts bewirkt. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Az: 121 Zs 740/13) ließ sich mit Bescheid vom 31.10.2013 nicht veranlassen, die Aufnahme von Ermittlungen wegen des Straf-tatbestands der Untreue gegen die angezeigten Mitglieder des Aufsichtsrats der DB AG anzuordnen. Unabhängig davon, dass insoweit noch eine weitere Beschwerde vorbereitet und eingereicht werden wird, ist - wegen des zwingenden Sachzusammenhangs von der Anstiftung des Beschuldigten zur Haupttat der Aufsichtsräte - auf Folgendes hinzuweisen:

1. Die Annahme der Generalstaatsanwaltschaft ist nicht haltbar, ein bedingter Untreuevorsatz der Aufsichtsratsmitglieder liege schon deshalb fern, weil die Einschätzung, dass „die Fortführung des inzwischen absehbar unwirtschaftlichen Projekts betriebswirt-schaftlich immer noch günstiger sei als dessen Abbruch, … ausweislich der Vorlage des DB-Vorstands für die Aufsichtsratssitzung am 5. März 2013 von Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften, die bereits im Zuge der Schlichtung im Herbst 2010 eingeschaltet worden waren, für plausibel erachtet wurde.“
Dem steht insbesondere entgegen:
a) Die Angaben der bahnseits beauftragten Wirtschaftsprüfungs-gesellschaften bestätigen gerade nur die Plausibilität des Sachvortrags, ohne dessen Wahrheitsgehalt zu prüfen. Wäre das ausreichend, dann würde es in Mordfällen genügen, dass der Täter sich auf ein Alibi beruft, obwohl es sich bei einer Nachprüfung als Täuschung erweist. Dann muss aber auch vorliegend der bloße Einwand, die Behauptungen des Bahnvorstands, die Fortführungskosten zu Stuttgart 21 seien geringer als die Ausstiegskosten, als unqualifiziert erscheinen.
b) Die eigenen PwC - Prüfer bescheinigen mit ihrem Testat selbst, bei ihrem Auftrag bestehe „ein höheres Risiko, dass selbst wesentliche Fehler, rechtswidrige Handlungen oder andere Unregelmäßigkeiten nicht aufgedeckt werden“.

Beweis: „Vermerk (Zwischenergebnisse) Deutsche Bahn AG - Plausibilitätsbegutachtung im Auftrag des Aufsichtsrats zu Stuttgart 21“ Seite 10

c) Von der Staatsanwaltschaft nicht einbezogen bleibt auch, dass die Märkische Revision , die ebenfalls anlässlich der Schlichtung tätig war, die Ausstiegskosten entgegen den Angaben der DB AG mit nachweisbar nur 450 Millionen Euro veranschlagt und die Behauptungen der Bahn damit um etwa eine Milliarde Euro unterschritten hat (siehe [de.wikipedia.org] und Finanzierung von Stuttgart 21, Ausstiegskosten und dortige Quellenangaben).

Das passt zur Darstellung der PwC Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft: Sie hat klargestellt , dass ihre Bewertung auf bahneigenen Angaben basiert. Die PwC ist also ebenso wie Parlamente und Öffentlichkeit von den Bahn-Verantwortlichen getäuscht worden. Die Auskunft von des Betrugs Verdächtigen, ihre Behauptungen seien wahr-heitsgemäß, ist als Beweis nicht verwertbar. Sie erinnert an die Verlautbarung des Beschuldigten als Chef des Kanzleramts, die NSA habe bestätigt, dass sie sich an die Gesetze halte und keine unzulässige Ausspähung betreibe. Daraus hatte der Beschuldigte den Schluss gezogen, die Bespitzelungsaffäre sei beendet - bis bekannt wurde, dass auch das Handy der Bundeskanzlerin rechtswidrig wegen Terrorverdachts abgehört worden sein soll.

d) Der Tatverdacht der Untreue wird dadurch zweifelsfrei seriös zu Lasten der Tatverdächtigen verstärkt , dass die drei Staatssekretäre der Bundesregierung selbst im vorgelegten Dossier des BMVBS erklären, die Kostenberechnungen des Bahnvorstands seien „nicht belastbar“, zumal im Weiterführungsfall die Verlängerung der Bauzeit bis 2024 und andere nicht kalkulierbare Risiken hinzutreten würden.
Wenn aber der Beschuldigte die drei Staatssekretäre der Bundesregierung - wie oben erläutert - aus politischem Kalkül gegen Gesetz und Recht „umdrehen“ musste und die Staatssekretäre dadurch ihrer sorgfältig begründeten Überzeugung untreu wurden, darf sich die Staatsanwaltschaft keinesfalls zum verlängerten Arm solchen verfassungs-widrigen Rechtsbruchs machen. Darauf kommt es hier an.

e) Erinnert sei auch an ein Urteil des OLG Stuttgart vom 29.02.2012 (20 U 3/11, ZIP 2012, 625, vom BGH am 6.11.2012 bestätigt, ZIP 2012,2438), das einschlägig entschieden hat:
„Bei Geschäften, die wegen ihres Umfangs, der mit ihnen verbundenen Risiken oder ihrer strategischen Funktion für die Gesellschaft besonders bedeutsam sind, muss jedes Aufsichtsratsmitglied den relevanten Sachverhalt erfassen und sich ein eigenes Urteil bilden; dies umfasst regelmäßig eine eigene Risikoanalyse.“

2. Die neuerdings bekannt gewordene, schon lange gehegte Absicht des Beschuldigten, in Absprache mit Bahnchef Grube bei der Bahn einen Vorstandsposten zu übernehmen, lässt den Sachverhalt der Untreue insgesamt in einem neuen Licht erscheinen. Besonders auffällig ist: Wer sich, wie der Beschuldigte, der Interessen der Chefs des finanzstarken Bahn-konzerns vielfach entschieden annimmt, eignet sich „von selbst“ für den Seitenwechsel vom Chef des Kanzleramts zum Cheflobbyisten der Deutschen Bahn AG.
Daraus ist jetzt - wie es der Staatsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim formuliert - der Eindruck einer „bezahlten Korruption“ entstanden, der das Vetrauen in die Demokratie erschüttere.
Immerhin wird auch im Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 31.10.2013 (siehe oben) eingeräumt, „dass sich besonders die Vertreter der Bundesministerien im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG bei ihrer Entscheidung am 5. März 2013 einem gewissen politischen Druck ausgesetzt gesehen haben mögen“. Nur wird zugleich behauptet, daraus könne nicht gefolgert werden, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats „sich in Kenntnis der Unwirtschaftlichkeit des Projekts „Stuttgart 21“ im Vergleich zu dessen Abbruch aus sachfremden Erwägungen für die Fortführung des Projekts ausgesprochen haben.“
Derart schützendes Wohlwollen für die Tatverdächtigen erschiene heute jedenfalls ungerechtfertigt, ja naiv. Denn die enge Verflechtung mit Bahnchef Grube und der politische Druck, den der Beschuldigte zur Geltung brachte,erscheinen im heutigen Licht überaus massiv. Es ging um den Machterhalt bei der Bundestagswahl und für die Staatssekretäre zugleich um deren weitere Karriere. Nicht minder hing für den Beschuldigten, der bei der Deutschen Bahn AG damals schon als möglicher Bahn-Lobbyist im Gespräch gewesen sein soll, viel ab. Der Erfolg seiner sachfremden nachhaltigen Einflussnahme auf die drei Staatssekretäre der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Bahn und auf die weiteren Aufsichtsräte konnte und sollte sich für ihn und für die Staatssekretäre persönlich auszahlen..
Es gab also eine starke Motivation des Beschuldigten und besonders der federführenden Staatssekretäre im DB - Aufsichtsrat, aus politischem Machtkalkül den eindeutig nicht am Unternehmenswohl orientierten Weiterbau von Stuttgart 21 zu fordern und zu beschließen.

3. Im Ergebnis ist es hiernach im Sinne der an Gesetz und Recht gemessenen öffentlichen Moral unabweisbar, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten die Ermittlungen aufnimmt.


Abschließend bitte ich, mir den Eingang der Strafanzeige zu bestätigen und das dortige Aktenzeichen mitzuteilen, damit ich die Anzeige nötigenfalls ergänzen kann.




Rechtsanwalt



3-mal bearbeitet. Zuletzt am 2014:01:12:18:14:31.
Oh, will sich da mal wieder jemand eisenhardt ne blutige Nase holen? :-D

Kelle schrieb:
-------------------------------------------------------
> Oh, will sich da mal wieder jemand eisenhardt ne
> blutige Nase holen? :-D


Oder auch nicht , Kelle

er muss das schreiben

geschrieben von: wolfi71

Datum: 13.01.14 22:31

er kriegt Geld dafür

Re: er muss das schreiben

geschrieben von: guber

Datum: 14.01.14 09:39

Kastanienbeutel? Dachte ich mir doch. Wie viel zahlen BMW, Daimler, VW und Co denn für solche Beiträge?

Re: er muss das schreiben

geschrieben von: Kastanienbeutel

Datum: 14.01.14 13:18

guber schrieb:
-------------------------------------------------------
> Kastanienbeutel? Dachte ich mir doch. Wie viel
> zahlen BMW, Daimler, VW und Co denn für solche
> Beiträge?

Guber , nix bin immer noch freier Schreiber , nicht sowie du!!!

sodele

Jetzt hört doch endlich mal auf...

geschrieben von: Meterspurgleisbauer

Datum: 14.01.14 15:01

... mit diesen ständigen Lohnschreibereibehauptungen.
Und ich meine da beide Seiten!

Dafür gibts keinerlei Beweise, und zugeben würd es ja eh keiner.
Also führt es doch zu gar nix und vergiftet nur das Klima.

Allerdings befürchte ich, daß ich hier wieder mal nur trockene Erbsen an die Wand geworfen habe...

Gerald

Re: Jetzt hört doch endlich mal auf...

geschrieben von: Kastanienbeutel

Datum: 14.01.14 18:51

Meterspurgleisbauer schrieb:
-------------------------------------------------------
> ... mit diesen ständigen
> Lohnschreibereibehauptungen.
> Und ich meine da beide Seiten!
>
> Dafür gibts keinerlei Beweise, und zugeben würd es
> ja eh keiner.
> Also führt es doch zu gar nix und vergiftet nur
> das Klima.
>
> Allerdings befürchte ich, daß ich hier wieder mal
> nur trockene Erbsen an die Wand geworfen habe...
>
> Gerald

Also Gerald,
ich bin ein freier Bürger der Bundesrepublik Deutschland und beziehe mein Geld von meinen Arbeitgeber!! und nicht von irgend einer Firma die Lohnschreiber bezahlt.
Ich vertrete hier meine persöhnliche Meinung und das steht mir zu!!!! Ob dir das und andere hier nicht gefällt ist mir egal!!!

schönen Abend noch

Re: Jetzt hört doch endlich mal auf...

geschrieben von: Meterspurgleisbauer

Datum: 14.01.14 23:57

Kastanienbeutel schrieb:
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> Meterspurgleisbauer schrieb:
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> -----
> > ... mit diesen ständigen
> > Lohnschreibereibehauptungen.
> > Und ich meine da beide Seiten!
> >
> > Dafür gibts keinerlei Beweise, und zugeben würd
> es
> > ja eh keiner.
> > Also führt es doch zu gar nix und vergiftet nur
> > das Klima.
> >
> > Allerdings befürchte ich, daß ich hier wieder
> mal
> > nur trockene Erbsen an die Wand geworfen
> habe...
> >
> > Gerald
>
> Also Gerald,
> ich bin ein freier Bürger der Bundesrepublik
> Deutschland und beziehe mein Geld von meinen
> Arbeitgeber!! und nicht von irgend einer Firma die
> Lohnschreiber bezahlt.
> Ich vertrete hier meine persöhnliche Meinung und
> das steht mir zu!!!! Ob dir das und andere hier
> nicht gefällt ist mir egal!!!
>
> schönen Abend noch

das dachte ich mir, daß dir (und anderen) das egal ist. Ich gestehe hier jedem das Recht zu, eine eigene Meinung zu haben, ob sie mit meiner übereinstimmt oder nicht.
Nur werden hier Behauptungen aufgestellt, die nicht bewiesen sind und deren Äußerung kontraproduktiv ist.
Das ist es, was ich kritisiere.

Es gibt da so einen schönen Spruch: "Wisse immer, was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst." Und ich möchte den letzten Teil abwandeln in "was du glaubst zu wissen".

So, und nun dürft ihr euch von mir aus weiter alles mögliche um die Ohren hauen, ich habe dazu meine Meinung kund getan (ohne drei Ausrufezeichen) und werde euch in diesem Beitrag damit nicht weiter behelligen. Aber das musste einfach mal raus.

Gerald