ExMitleser schrieb:
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> ...
> doch hinkt der Vergleich in doppelter Hinsicht:
> Zum einen ist es ein bisschen hoch gegriffen, bei
> diesen Personen von "politischen Gegnern" zu
> sprechen.
Das war doch garnicht meine Wortwahl.
> ... und einem der beiden Fälle
> (demjenigen, der meiner Meinung nach auch der
> umstrittenere war), ist das Urteil ja auch
> entsprechend gekippt.
Nein. In den beiden inszinierten Verfahren musste letztendlich irgendwann aufgegeben werden - und die Beschuldigten wurden freigesprochen, bzw. man sparte sich die Farce des Schauprozesses im einen Fall gleich ganz. Es gab in beiden Fällen nicht wirklich schlüssige Beweise, bezeichnend fand ich dass im Falle von der Alexandra R. der Brandgutachter gewechselt wurde als er anhand von Fakten die Vorwürfe als sachlich nicht haltbar abtat. Das war dem Gericht halt nicht genehm.
Letztendlich zählt nur was unterm Strich passierte: es sassen Menschen aufgrund inszinierter Vorwürfe eine zeitlang im Gefängniss & das wegsperren und beschuldigt/bedroht werden hat an ihnen Spuren hinterlassen. Daraus kann man folgendenden Schluss ziehen: es ist eine gängige Praxis politische Menschen wegzusperren & sei es auch nur für eine monatelange "Untersuchungshaft" - die schon traumatisierend genug sein dürfte.
Man sollte das ganze aber auch in Zusammenhang mit ein paar anderen Ereignissen sehen: etwa zeitgleich wurde in 40 Büros und Privatwohungen staatlich eingebrochen - dahinter steckte ebenfalls Generalbundesanwältin Monika Harms (CDU). Jetzt kannst Du natürlich auf die Tatsache verweisen das dass ja alles nicht so schlimm sei, weil später eindeutig ein ordentliches Gericht feststellte das dies illegal war: [
www.ag-friedensforschung.de] dennoch blieb der Schaden einseitig verteilt auf Seite der Opfer. Ich möchte garnicht wissen was da an Daten auch an den sog. "Verfassungsschutz" weitergegeben wurde...
Mann kann es natürlich als Sieg der Rechtstaatlichkeit verkaufen dass irgendwann ein Gericht zu dem Schluss kam das ginge so nicht. Es entschädigt die Opfer dieser repressiven Maßnahmen aber nicht im geringsten. Weder im finanziellen Sinne (Verdienstausfall), noch im psychischen (ptbs) und auch nicht in Bezug auf die Daten die dabei gesammelt und weitergegeben wurden.