In diesem Zusammenhang ist Planänderung vom 30.4.2010, 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005, die vom Bund angefochten worden war, sehr interessant. Insbesondere ab Seite 6: B.2.1.1. Natur- und Landschaftsschutz [
www.eba.bund.de]
Wenn man ausserdem die Erkenntnisse und Hinweise in der Städtebaulichen Klimafibel [
www.staedtebauliche-klimafibel.de] genauer durchliest, kann man eigentlich nur zu dem Schluß kommen, daß diese zumindest teilweise zugunsten des neuen Stadtquartiers und damit auch des Tiefbahnhofs misachtet wurden.
Aus der Klimafibel: Strategische Umweltprüfung
In Deutschland erfolgte die Umsetzung der von der EU geforderten "Strategischen Umweltprüfung" zum einen durch das Gesetz über die Strategische Umweltprüfung (SUPG), das das UVPG ergänzt hat (Gesetz vom 24. Juni 2005; in Kraft seit dem 29. Juni 2005 - BGBl. I S. 1746), und durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau), das die SUP für die Bauleitplanung in das Baugesetzbuch (dort als sog. "Umweltprüfung (UP)") integriert hat ( 24. Juni 2004; in Kraft seit dem 20. Juli 2004 - BGBl. I S. 1359).
Durch diese gesezliche Anforderungen, die bei raumbedeutsamen Planungen einen eigenen Umweltbericht erfordert, wird zukünftig ein erhöhte Anforderung an Klimauntersuchungen bestehen.
Es wäre interessant zu wissen, ob diese Strategische Umweltprüfung hinsichtlich Stuttgart 21 und den neuen Stadtvierteln vorgenommen wurde. Irgendwie habe ich da meine Zweifel....
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 2011:12:22:00:44:44.