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 21 - Stuttgart 21 

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In dieses Forum gehören alle Diskussionen und News zum Thema "Stuttgart 21". - Eine dringende Bitte an alle Beitragsverfasser: Sachlich bleiben - ganz gleich, ob man für oder gegen dieses Projekt ist. Beleidigungen und Verleumdungen sind auch in diesem Forum NICHT gestattet!

Ist S21 überhaupt ein richtiger Bahnhof oder nur eine Art Haltepunkt?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.08.11 18:04

Ein Haltepunkt, wie der S-Bahnbahnhof Stuttgart HBF, besteht für die Fahrgäste grundsätzlich nur aus Bahnsteigen, an denen Züge kurz halten und in der gleichen Richtung abfahren.

S21 kann eigentlich auch nur dieses.

Zusätzlich besteht allerdings bei diesem Produkt durch Weichenverbindungen die Züge aus verschiedenen Richtungen auf bis zu 5 Geleise zu verteilen.

In einem Bahnhof sind, wenn auch nicht auf allen Geleisen Fahrtrichtungswechsel möglich. S21 kann dieses aufgrund seiner Schräglage nicht.

Weiterhin sind in einem Bahnhof Lokwechsel, beistellen und aussetzen von Wagen, sowie umsetzen von Kurswagen möglich. In S21 ist dieses nicht möglich.

Jetzt mögen die Infras sagen, das wird ja auch nicht benötigt, da S21 so genial konstruiert sei. Dieses ist nur beschränkt richtig. Im Fall eine Defektes einer Lok muss die Möglichkeit bestehen diese auszuwechseln um die knappe Infrastruktur nicht übermäßig zu belasten. Leider in S21 unmöglich.

Bei defekten Wagen gilt gleiches.

Im Fall einer Überbesetzung muss die Möglichkeit bestehen den Zug oder Triebwagen zu verstärken. Dieses ist ebenfalls unmöglich.

Richtig ist auch, dass Kurswagen zurzeit eine aussterbende Gattung sind. Allerdings werden im Nachtzugverkehr noch immer Wagengruppen umgesetzt. In anbetracht der zukünftigen Energiebedingten Verkehrssituation besteht mit großer Sicherheit, auch im Zusammenhang mit den NEAT Projekten, die Möglichkeit einer erneuten Belebung des Turnus und Nachtzugverkehrs. Aus Stuttgart bestehen Anschlussmöglichkeiten zu den touristischen Bereichen des Schwarzwalds, zur NEAT in Richtung Alb – Bodensee und andererseits Ruhr, Hamburg und Berlin. Allerdings wird mit S21 jede Möglichkeit zur Schaffung entsprechender Züge verbaut.

Insgesamt gesehen ähnelt S21 eher einem Haltepunkt als einem richtigen Bahnhof.

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt

S21 weder Bahnhof noch Haltepunkt, sondern Haltestelle

geschrieben von: rh

Datum: 18.08.11 18:28

Hallo tmbak,

Nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), § 4 Begriffserklärungen, ist ein Bahnhof definiert:
(2) Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen. Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im allgemeinen die Einfahrsignale oder Trapeztafeln, sonst die Einfahrweichen.
Da bekanntlich bei S21 keine Züge wenden dürfen, ist nach dieser Definition S21 kein Bahnhof. (Wie ist das eigentlich mit beginnen und enden geregelt, das dürfte ja auch nicht mehr gehen?)

Nach Absatz 8 ist ein Haltpunkt definiert als:
(8) Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig halten, beginnen oder enden dürfen.
Da S21 jedoch Weichen hat ist es kein Haltepunkt.

Daher muß man wohl zu Absatz 7 + 9 greifen:
(7) Anschlußstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge ein angeschlossenes Gleis als Rangierfahrt befahren können, ohne daß die Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben wird. Ausweichanschlußstellen sind Anschlußstellen, bei denen die Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben werden kann.
(9) Haltestellen sind Abzweigstellen oder Anschlußstellen, die mit einem Haltepunkt örtlich verbunden sind.


Nach EBO-Definition ist S21 eine Haltestelle, deswegen verwende ich möglichst auch nur noch die korrekte Bezeichnung "Kellerhaltestelle S21", da es eben kein Bahnhof ist.
Gruß

rh



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2011:08:18:18:30:23.

Re: S21 weder Bahnhof noch Haltepunkt, sondern Haltestelle

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 18.08.11 18:59

rh schrieb:

> Da bekanntlich bei S21 keine Züge wenden dürfen,
> ist nach dieser Definition S21 kein Bahnhof. (Wie
> ist das eigentlich mit beginnen und enden
> geregelt, das dürfte ja auch nicht mehr gehen?)

Du hast das Ausweichen vergessen. Also doch Bahnhof.

Re: S21 weder Bahnhof noch Haltepunkt, sondern Haltestelle

geschrieben von: rh

Datum: 18.08.11 23:00

Zitat:
Du hast das Ausweichen vergessen. Also doch Bahnhof.

@Essener:
Eine interessante Frage. Ich verstehe die Definition so, daß alle vier Möglichkeiten gegeben sein müssen, indem Züge beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen. Wenn nur Ausweichen möglich ist, sind gleich drei Aufgaben eines Bahnhofs nicht erfüllt.
Die Definition von Haltestelle beinhaltet auch die Funktion der Ausweichanschlußstelle, oder hast Du eine bessere Interpretation auf Lager?
rh schrieb:
-------------------------------------------------------
>
> @Essener:
> Eine interessante Frage. Ich verstehe die
> Definition so, daß alle vier Möglichkeiten gegeben
> sein müssen, indem Züge beginnen, enden,
> ausweichen oder wenden dürfen.

Hallole

ich erlaube mir einfach mal, die Ur(s)laubsvertretung von Logikus zu übernehmen ;-)

Und nach der Logik handelt es sich bei dem o. g. Satz um eine ODER-Verknüpfung der Einzelbedingungen, die schon erfüllt ist, wenn nur eine der Einzelbedingungen (hier also die Ausweichmöglichkeit) erfüllt ist.
Wenn alle Bedingungen hätten erfüllt sein sollen, dann hätte es eine UND-Verknüfung sein müssen: also "ausweichen UND wenden dürfen".

Gruß
Spock -- äääh Siggi
:-)




[b][/b]

Wer Tippfehler findet, darf sie behalten ;-)

Meine kleine Moba: [www.drehscheibe-online.de]
Mein kleiner Bahnhof Nidda: [www.stummiforum.de]
Links zu Nidda und Umgebung: [www.stummiforum.de]

Datenkraken bitte nicht füttern!

Re: S21 weder Bahnhof noch Haltepunkt, sondern Haltestelle

geschrieben von: rh

Datum: 18.08.11 23:53

Zitat:
Wenn alle Bedingungen hätten erfüllt sein sollen, dann hätte es eine UND-Verknüfung sein müssen: also "ausweichen UND wenden dürfen"

@Siggi
Das kann man so sehen, muß man aber nicht. Mir sind jedenfalls keine deutschen Bahnhöfe mit Wendeverbot bekannt, aber vielleicht kennt jemand aus den unendlichen Weiten des HiFo-Universums einen solchen.
Live long and prosper,

rh
rh schrieb:
-------------------------------------------------------
>
> Das kann man so sehen, muß man aber nicht.

"Höchst unlogisch" bzw. "Faszinierend" würde Spock dazu sagen ;-)

Mag sein, daß die DB AG ihre eigene Logik hat (so wie sie auch eine eigene Interpretation von Wahrheit/Realität hat). Aber bei handelsüblicher Logik ist der Unterschied zwischen ODER bzw. UND klar und das Ergebnis derartiger Verknüfungen eindeutig definiert ...

Gut N8 (*)

Siggi

(*) meine ich nur uhrzeitbedingt, nicht prinzipiell ;-)

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Datenkraken bitte nicht füttern!
Achtung!
Zur Bedeutung des "ODER" siehe hier: [de.wikipedia.org].
Es gibt ein ausschließendes und ein nicht ausschließendes Oder.

Re: S21 weder Bahnhof noch Haltepunkt, sondern Haltestelle

geschrieben von: rad3m

Datum: 19.08.11 07:16

> Nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), § 4 Begriffserklärungen,

Von wann stammt denn diese Begriffserklärung? Wenn die letzte Überarbeitung vor etwa 1965 herausgegeben ist, lese ich es als UND, obwohl oder steht. Erst um diese Zeit kam die Computerlogik langsam aus dem Hörsaal der Unis in die Allgemeinheit. Ich meine, es hat dann nochmal zehn Jahre gedauert, bis Mengenlehre Schulfach wurde. Erst wenn diese Kinder alt genug waren, EBO Texte zu verfassen, kann man ODER wörtlich nehmen.

Aber was solls! Alles außer Halten wird sowieso abgeschafft. All diese Sonderwünsche kosten Geld, weil Personal, und beides muss reduziert werden, koste es, was es wolle! Geldausgeben muss im Betrieb reduziert werden, weil man es für Tunnelbau braucht. Personal muss reduziert werden, weil das auch teuer ist und ein dauerndes Ärgernis, weil denkend und streikend.

Re: S21 weder Bahnhof noch Haltepunkt, sondern Haltestelle

geschrieben von: Nemo

Datum: 19.08.11 09:12

rh schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn alle Bedingungen hätten erfüllt sein sollen,
> dann hätte es eine UND-Verknüfung sein müssen:
> also "ausweichen UND wenden dürfen"
>
> @Siggi
> Das kann man so sehen, muß man aber nicht. Mir
> sind jedenfalls keine deutschen Bahnhöfe mit
> Wendeverbot bekannt, aber vielleicht kennt jemand
> aus den unendlichen Weiten des HiFo-Universums
> einen solchen.
> Live long and prosper,
>
> rh

Wird es denn wirklich ein Wendeverbot geben (mit Federspeicherbremsen oder Hemmschuhen ginge das doch wohl)? Die Zulaufstrecken werden ja vermutlich auch eine Signalausstattung für Fahrten im Gegengleis bekommen - oder hat man die, weil der Verkehr ja sowieso zusammenbräche, wenn man sie bräuchte, gleich weggelassen und man führe dann halt im Havariefall lieber über den Viadukt mit Halt in Stuttgart Ebitzweg International.

In Berlin Hauptbahnhof (oben) wenden gelegentlich Züge, die Fahren dann halt vom Nachbarbahnhof als Fahrt im Gegengleis - warum sollte das bei S21 nicht möglich sein, wenn man mal von der zu hohen Streckenauslastung für solche Späße absieht und man im Zweifel wohl eher eine Schleifenfahrt über den Viadukt (ohne Halt am Ebitzweg) machen würde.

Schade ist allerdings, dass man die Gäubahn nur von der einen Seite angebunden hat, von dort ist also eine Kurzwende ohne Fahrt in den Schattenbahnhof -äh- Abstellbahnhof unmöglich. Deswegen werden die Schweizer in Zukunft dann wohl wegen zu großer Unpünktlichkeit auf Fahrten nach Stuttgart verzichten.

---
Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn.

Re: S21 weder Bahnhof noch Haltepunkt, sondern Haltestelle

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.08.11 09:29

Die Wenden sind in dem Gefälle unzulässig, da keine Brmsprobe durchgeführt werden kann.

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt

Re: S21 weder Bahnhof noch Haltepunkt, sondern Haltestelle

geschrieben von: rh

Datum: 19.08.11 10:09

@jsbach:
Danke für den Hinweis, wasserdicht und völlig eindeutig ist die Formulierung der EBO-Definition also tatsächlich nicht, da man das "oder" auch als "ausschließendes Oder" interpretieren kann. In diesem Fall dürfte man in einem Bahnhof entweder ausweichen oder wenden, aber nicht beides.

In der Praxis dürfte jedoch Siggis Hinweis korrekt sein:
Zitat:
"Aber bei handelsüblicher Logik ist der Unterschied zwischen ODER bzw. UND klar und das Ergebnis derartiger Verknüfungen eindeutig definiert ..."

Folglich ist S21 nach handelsüblicher Logik doch ein Bahnhof. „Also gut, einigen wir uns auf unentschieden.“ ([www.youtube.com], bis zu Ende sehen!).

Bliebe trotzdem die Frage, ob es in Deutschland bisher überhaupt Bahnhöfe mit Wendeverbot gab oder gibt.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2011:08:19:10:10:08.
Zum Beginnen und Enden wäre S21 schon geeignet, die Züge müssen dafür ja weder im Moment des Beginnens oder Endens auch wenden oder eine Bremsprobe durchführen.
Der Zugverband fährt z. B. als Leerfahrt aus Richtung A ein und wird im Bahnhof zum Zug. Bremsprobe kann schon vorher passiert sein, Ausfahrt erfolgt in gleiche Fahrtrichtung B. (Zumindest sehe ich da kein betriebliches Problem. Es ändert sich ja lediglich die Bezeichnung, nicht der Zugverband an sich.)

Was die Oderverknüpfung angeht: Wenn nur ein Argument erfüllt werden müsste, gäbe es mehr Bahnhöfe. Beginnen oder Enden können Züge gegebenenfalls auch an anderen Betriebsstellen (kommt aber sicher seltener vor). Die Möglichkeit zu wenden ist m. E. recht bestimmend für die Funktion eines Bahnhofs.

Grüße aus Elbflorenz!
Andreas

Re: S21 weder Bahnhof noch Haltepunkt, sondern Haltestelle

geschrieben von: Nemo

Datum: 19.08.11 11:11

Also die Leerfahrten vom Abstellbahnhof werden mit Sicherheit keine Rangierfahrten sein, folglich sind sie ebenfalls Zugfahrten (vielleicht mit einer anderen Nummer). Fürs Beginnen und Enden ist übrigens kein Bahnhof notwendig, weil das auch an Enhaltepunkten von eingleisigen Strecken geht (z.B: Blankenfelde (Kreis Teltow-Fläming), S-Bahn).

Was soll denn das Ding sonst sein, wenn nicht ein Bahnhof? Acht Haltepunkte an acht eingl. Bahnstrecken, die zwischen x Abzweigstellen liegen?

---
Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn.

Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.08.11 13:40

rad3m schrieb:
-------------------------------------------------------
> > Nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
> (EBO), § 4 Begriffserklärungen,
>
> Von wann stammt denn diese Begriffserklärung? Wenn
> die letzte Überarbeitung vor etwa 1965
> herausgegeben ist, lese ich es als UND, obwohl
> oder steht. Erst um diese Zeit kam die
> Computerlogik langsam aus dem Hörsaal der Unis in
> die Allgemeinheit. Ich meine, es hat dann nochmal
> zehn Jahre gedauert, bis Mengenlehre Schulfach
> wurde. Erst wenn diese Kinder alt genug waren, EBO
> Texte zu verfassen, kann man ODER wörtlich
> nehmen.
> Aber was solls! Alles außer Halten wird sowieso
> abgeschafft. [uisw.usw. ..]

Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das bei
Individuen, die nicht Lesen können oder wollen...?!

Alles Geseiere über 'Mengenlehre' oder 'Computerlogik' könnt ihr
euch sparen. Der Text ist in sich schlüssig und eindeutig:

Wie schon zitiert: EBO § 4 Begriffserklärungen
(2) Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen.

Wenn im Tiefbahnhof S21 ein Zug beginnen darf
--- z. B. von den Abstellgruppen aus Obertrükheim bereitgestellt wird und dann von S21 aus abfährt ... oder

wenn im Tiefbahnhof S21 ein Zug enden darf
--- und dann von dort in die Zugbehandlungsanlagen verbracht wird ... oder

wenn im Tiefbahnhof S21 ein Zug [einem anderen Zug] ausweichen darf
--- also bspw. ein ICE einen RE überholt ... oder

wenn im Tiefbahnhof S21 ein Zug wenden darf
--- auch wenn das betriebsmäßig nicht regelmäßig vorkommen sollte ...

DANN ist das Ding ein Bahnhof. Ende der Durchsage.

Das erklärt euch armen Tröpfen einer, der schon 'Mengenlehre' und 'Computerlogik'
genossen hat, als ihr alle miteinander noch nicht mal in die Pampers
defäziert habt...

P.S.: sogar der Röll von anno Toback weiß das schon was ihr nicht wisst:
>>In Deutschland ... Die BO. unterscheidet unter den Betriebsstellen des öffentlichen Verkehrs nur Bahnhöfe, d. s. Stationen mit mindestens einer Weiche, und Haltepunkte, d. s. Stationen ohne eine solche. Die Bahnhöfe werden nach ihren Betriebs- und Verkehrsverhältnissen in Bahnhöfe I. bis IV. Klasse eingeteilt; die Bahnhöfe IV. Klasse entsprechen den früheren Haltestellen.<<

Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.08.11 13:48

Du kannst dieser Auffassung sein, aber ein Bahnhof, in dem keine Bremsproben durchgeführt werden können (mit den weiteren Folgen) ist kein Bahnhof. Es mag sein, dass es für ein Gebilde, wie S21 keinen passenden Begriff gibt, allerdings ist die Bezeichnung Bahnhof für dieses Ding nicht passend.
Richtig ist, dass die von einem Betriebsbahnhof kommenden Züge hier eingesetzt werden können, eine Kurzwende und ein schneller Einsatz, wie er in der heutigen Zeit oft durchgeführt wird, ist allerdings unmöglich. Dass ist ja auch der Grund für die überflüssigen, die Verspätungsrisiken erhöhenden, Durchbindungen.

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt

Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.08.11 15:13

Haben wir den Käse nicht schoneimal durchdikutiert, und sind zu dem Schluss gekommen, dass Wenden mit anziehen der Handbremse an den Wagen prinzipiell möglich ist?
Galt das nicht auch für Triebwagen mit Feststellbremse etc...

Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.08.11 15:18

Gibt es eine Vorschrift, die eine Bremsprobe bei angezogenen Bremsen erlaubt, ich kenne keine. Gleiches gilt für Verstärkungen bei Triebwagen.

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt
Natürlich wird eine Wendebremsprobe eines Triebzuges mit angelegten Federspeicherbremsen durchgeführt. Die Federspeicherbremsen des ICE3 reichen zum Sichern des Zuges auf der SFS Köln-Frankfurt, einer Strecke mit bis zu 40 Promille Steigungen; da dürften die für das relativ kleine Gefälle bei S21 sicher reichen.

Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.08.11 16:13

Besteht eine Genemigung, ja oder nein?
Wenn ja, wer hat diese erlassen?

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt
Das alles ist Nachzulesen in der Bremsvorschrift der DB (Ril 915), der erste Schritt vor Beginn der Bremsprobe ist das Sichern gegen unbeabsichtigtes Bewegen, sprich Anlegen der Federspeicherbremse. Ich glaube du verrennst dich hier etwas, ein Wenden in S21 wird jedenfalls wegen des Durchführens der Bremsprobe kein Problem.
tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------
> In einem Bahnhof sind, wenn auch nicht auf allen
> Geleisen Fahrtrichtungswechsel möglich. S21 kann
> dieses aufgrund seiner Schräglage nicht.
>
> Weiterhin sind in einem Bahnhof Lokwechsel,
> beistellen und aussetzen von Wagen, sowie umsetzen
> von Kurswagen möglich. In S21 ist dieses nicht
> möglich.

Blöde Frage: Welchen Kurswagen willst du denn umsetzen? Bist du echt so naiv und denkst der Nachtzugverkehr den Stuttgart mal hatte kommt wieder? Zudem wurden in Stuttgart nur selten mal Kurswagen umgesetzt. Zumeist wurden Züge gestärkt und geschwächt. das tut man aber aus Kostengrünen heute schon lange nicht mehr. Son Rangierer der will am Monatsende auch immer Kohle sehen.

> Jetzt mögen die Infras sagen, das wird ja auch
> nicht benötigt, da S21 so genial konstruiert sei.
> Dieses ist nur beschränkt richtig. Im Fall eine
> Defektes einer Lok muss die Möglichkeit bestehen
> diese auszuwechseln um die knappe Infrastruktur
> nicht übermäßig zu belasten. Leider in S21
> unmöglich.

Wer sdagt denn, dass ich die Lok austauschen muss. Eisenbahn hat den Vorteil, dass ich ein Ersatzfahrzeug zustellen kann und später an anderen Bahnhöfen das defekte fahrzeug ausstelle.

Da es in Stuttgart eh keinen Wartungsbahnhof mehr geben wird, wozu soll ich das defekte Fahrzeug ausstellen. Versucht du jetzt den Bahnbetrieb zu verstehen? Na das wird ja lustig!

> Bei defekten Wagen gilt gleiches.

Welche Wagen? Geht die Neubeschaffung von fahrzeugen so weiter wie bisher wird es mit Beginn Stuttgart 21 keine Einzelwagen mehr geben. Es werden dann ausschließlich Triebwagen unterwegs sein. Und bei der Planung, also Fertigstellung 2025, muss man sich nichtmal sonderlich beeilen.

> Im Fall einer Überbesetzung muss die Möglichkeit
> bestehen den Zug oder Triebwagen zu verstärken.
> Dieses ist ebenfalls unmöglich.

Wozu? Schon mal was von einem Reisendenerfassungssystem gehört? Dieses Instrument dient dazu zu erfassen wieviel Fahrgäste wann und wo welchen Zug nutzen. Anschließend kann man Umläufe so planen, dass man ausreichend Platz zur Verfügung stellt, wenn der Zug bereits in Stuttgart eintrifft.

> Richtig ist auch, dass Kurswagen zurzeit eine
> aussterbende Gattung sind. Allerdings werden im
> Nachtzugverkehr noch immer Wagengruppen umgesetzt.

Lachnummer! Welcher Nachtzug in Stuttgart? Geil, ein einziges Zugpaar und das kann ich auch über Münster mit Halt in Plochingen und Vaihingen fahren, dazu muss ich nicht ins Landeshauptstädtle. Wirf mal von zeit zu Zeit einen Blick ins Kursbuch!

> In anbetracht der zukünftigen Energiebedingten
> Verkehrssituation besteht mit großer Sicherheit,
> auch im Zusammenhang mit den NEAT Projekten, die
> Möglichkeit einer erneuten Belebung des Turnus und
> Nachtzugverkehrs.

Das will ich sehen! An das glaube ich nicht. Schon heute fahren alle diese Züge an Stuttgart vorbei! das war auch früher schon so, es sei denn das Ziel war Stuttgart, wie beim Kirchentag oder anderen Veranstaltungen.

> Aus Stuttgart bestehen
> Anschlussmöglichkeiten zu den touristischen
> Bereichen des Schwarzwalds,

Ha, geil! Eine Direktverbindung nach Freudenstadt, suuuuuuuuper! Villingen mit einmal Umsteigen, hausach mit 2x Umsteigen, der Rest des Schwarzwaldes ist Nahverkehrstechnisch eine Wüste! Versuch du mal mit Bus und Bahn an das Freilichtmuseum zu kommen! Vergiss es!

> zur NEAT in Richtung
> Alb – Bodensee und andererseits Ruhr, Hamburg und
> Berlin. Allerdings wird mit S21 jede Möglichkeit
> zur Schaffung entsprechender Züge verbaut.

Falls es dir nicht aufgefallen ist, Züge aus Zürich über Stuttgart, beispiel nach Berlin müssen heute 2x Kopfmachen, in Singen und und in Stuttgart. Das kostet Zeit und Zeit ist teuer! Mit K21 würde sich daran nichts ändern, wo ist der Vorteil?

> Insgesamt gesehen ähnelt S21 eher einem Haltepunkt
> als einem richtigen Bahnhof.

Du musst es ja wissen!

Öffentlicher Personenverkehr ist keine Frage des Geldes, sondern des Könnens!

Re: Ist S21 überhaupt ein richtiger Bahnhof oder nur eine Art Haltepunkt?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.08.11 17:20

Eine typische Antwort eines dummen proletarischen Infras.

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt
Lass es, E 49, die meisten in diesem Forum haben von Eisenbahn so viel Ahnung wie eine Kuh vom Brotbacken!

Was nützt es wenn du denen erklärst was betrieblich gesehen ein Bahnhof ist, sie werden es eh nicht verstehen.

Lass die Lieben einfach ihr "Brodeschdle" machen.

Öffentlicher Personenverkehr ist keine Frage des Geldes, sondern des Könnens!

Das typische Gehabe ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.08.11 17:55

tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------
> Eine typische Antwort eines dummen proletarischen
> Infras.

Das typische Gehabe eines [t]rotzigen Teenagers*, der partout
alles besser wissen will wie die Erwachsenen...

Schade, dass es dir leider, leider hier nicht möglich ist,
noch zusätzlich mit dem Fuß aufzustampfen...

*) Ich weiß das - ich habe ein paar von der Sorte aufgezogen ;->

Re: Das typische Gehabe ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 19.08.11 20:23

Wenn du das tatsächlich gut gemacht hättest, würdes du keinen solchen Unsinn schreinem (Bj1952).

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt

Re: Das typische Gehabe ..

geschrieben von: Endbahnhof

Datum: 20.08.11 13:13

tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn du das tatsächlich gut gemacht hättest,
> würdes du keinen solchen Unsinn schreinem
> (Bj1952).

Dann gehts doch in die Richtung vergnatzter Rentner. Ist mir schon öfter aufgefallen, wenn Menschen in ein bestimmtes Alter kommen, werden sie seltsam. Du unterstützt diese Theorie in beispielhafter Weise, wahrscheinlich noch ohne es zu merken.

Schade, aber Diskussionen kann man mit dir auf dieser Art nicht führen.

Öffentlicher Personenverkehr ist keine Frage des Geldes, sondern des Könnens!
Nun komm doch dem tmbak nicht mit reelem Eisenbahn betrieb. Das überfordert ihn schlussendlich völlig!

Öffentlicher Personenverkehr ist keine Frage des Geldes, sondern des Könnens!

Bremsprobe im Gefälle unzulässig?

geschrieben von: Endbahnhof

Datum: 20.08.11 13:22

tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die Wenden sind in dem Gefälle unzulässig, da
> keine Brmsprobe durchgeführt werden kann.

Und dafür lieferst du bestimmt noch den Beweis aus den einschlägigen Vorschriften? Da bin ich jetzt mal gespannt! Oder müllst du das Forum weiter nur mit Vermutungen zu?

Öffentlicher Personenverkehr ist keine Frage des Geldes, sondern des Könnens!

Re: Bremsprobe im Gefälle unzulässig?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 13:34

Ruhe, ish rede nicht mit Proleten wie du.

Für K21 und Bürgerrechte

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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2011:08:20:13:34:29.

Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 13:36

Als Volljurist, habe ich mit Vorschriften keine Probleme, im gegenstz zu dir.

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Re: Das typische Gehabe ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 13:38

Erneut eine proletarische Infra Antwort. Anderes wir dieser Infra von mir in der Zukunft nicht hören, da ich keine Perlen vor die Säue werfen will.

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Volljurist? Wohl eher @#$%&! http://www.smilies.4-user.de/include/Froehlich/smilie_happy_004.gif

Zitat:
Ruhe, ish rede nicht mit Proleten wie du.

http://www.smilies.4-user.de/include/Froehlich/smilie_happy_004.gif http://www.smilies.4-user.de/include/Froehlich/smilie_happy_004.gif



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2011:08:20:13:46:21.

Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 13:53

Lieber tmbak , diese Vorschrift nennt sich zum einem Koril , und zum anderen hat das EBA im Planfeststellungsverfahren ausgeführt , das Einwände wegen einer möglichen Nichtdurchführung der "Wendebremsprobe" ins LEERE laufen , aufgrund vieler Vorschriften .
Ausserdem werden Zugzusammenstellungen bzw. Trennungen in Untertürkheim vorgenommen und nicht im S21 Bahnhof , bzw. auf anderen Bahnhöfen . Bei Triebwagen wäre allerdings das auch kein Problem diese im S21 Bahnhof durchzuführen .

Das alles kannst du gerne nachlesen .

Kleine Anmerkung am Rande Berlin HBf oben ist auch nur eine Ausweiche , aber trotzdem ein Bahnhof .

Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 13:55

Du Vollinfra, zu dumm sich mit juristischen Fragen auseinanderzusetzen, aber in Diktaturmanier mit Gegnern umgehen. Du warst noch nicht in der Lage in deine Windeln zu sch.., als ich in Stuttgart mein 2.Staatsexamen gemacht habe. Rate mal, wo dann das erste Bier vor der Rückfahrt fällig war. Außerdem fuhr der Zug damals pünktlich.

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Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 13:59

Berlin HBF ist etwas ganz anderes, hier sind die Beschränkungen durch Gefälle nicht gegeben. Auch ist es so, dass hier besondere Vorrichtungen zum Schutz gegen unbeabsichtigtes abrollen vorhanden sein müssen. Kannst du mir die bitte zeigen?
Auch gelten die Vorschriften nur für einen diesen entsprechenden Bahnhof. S21 wurde nicht den Vorschriften entsprechend gebaut. Ausnahmegenehmigung des EBA mit Auflagen.

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt

Re: Bremsprobe im Gefälle unzulässig?

geschrieben von: Endbahnhof

Datum: 20.08.11 15:03

tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ruhe, ish rede nicht mit Proleten wie du.

Wie immer bleibt tmbak eine sachliche Antwort schuldig. Warscheinlich ist er gerade damit beschäftigt zu schauen ob es nun richtig "wie du", "wie dich" oder gar "wie dir" heißt.

Und wie immer habe ich von dir keine andere Reaktion erwartet.

Öffentlicher Personenverkehr ist keine Frage des Geldes, sondern des Könnens!
tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------
> Als Volljurist, habe ich mit Vorschriften keine
> Probleme, im gegenstz zu dir.

Dann kannst du mir sicher den Beweis für deine Behauptung liefern! Ich warte!

Öffentlicher Personenverkehr ist keine Frage des Geldes, sondern des Könnens!

Re: Bremsprobe im Gefälle unzulässig?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 15:07

Endbahnhof schrieb:
-------------------------------------------------------
> tmbak schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Ruhe, ish rede nicht mit Proleten wie du.
>
> Wie immer bleibt tmbak eine sachliche Antwort
> schuldig. Warscheinlich ist er gerade damit
> beschäftigt zu schauen ob es nun richtig "wie du",
> "wie dich" oder gar "wie dir" heißt.
>
> Und wie immer habe ich von dir keine andere
> Reaktion erwartet.
Mit solchen Dummbeuteln, die nur in den Foren rumpöbeln, kann man einfach nicht reden.

Diese Aussage hier ist ein spezielles Beispiel für den Stil dieser „Menschen“

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt
tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------
> Du Vollinfra, zu dumm sich mit juristischen Fragen
> auseinanderzusetzen, aber in Diktaturmanier mit
> Gegnern umgehen. Du warst noch nicht in der Lage
> in deine Windeln zu sch.., als ich in Stuttgart
> mein 2.Staatsexamen gemacht habe. Rate mal, wo
> dann das erste Bier vor der Rückfahrt fällig war.
> Außerdem fuhr der Zug damals pünktlich.

Genau das sind die Leute die ich liebe. Weil sie meinen zweimal im Jahr mit dem Zug zu fahren, kennen sie den Eisenbahnbetrieb! Also das war dein Bester heute!

Wo hast du eigentlich dein Staatsexamen gemacht? Vermutlich auf einer dieser Schulen hier: [www.stadtbranchenbuch.com]

Öffentlicher Personenverkehr ist keine Frage des Geldes, sondern des Könnens!

Re: Bremsprobe im Gefälle unzulässig?

geschrieben von: Endbahnhof

Datum: 20.08.11 15:13

tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------

> Mit solchen Dummbeuteln, die nur in den Foren
> rumpöbeln, kann man einfach nicht reden.
>
> Diese Aussage hier ist ein spezielles Beispiel für
> den Stil dieser „Menschen“

Also ganz ehrlich, du redest dich gerade um Kopf und Kragen. Du bist nichtmal in der Lage einfachste Sätze zu bilden und dazu noch eine halbwegs annehmbare Rechtschreibung an den Tag zu legen.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Da du behauptest studiert zu haben, macht studieren entweder völlig blöd in der Birne oder doch Baumschule.

Öffentlicher Personenverkehr ist keine Frage des Geldes, sondern des Könnens!

Spitzfindigkeiten

geschrieben von: jsbach

Datum: 20.08.11 15:16

Ein Zug endet - für den Fahrgast - Stuttgart Hbf21 und fährt anschließend weiter in den Wartungsbahnhof.
Ist das ein "Enden" im Sinne der ersten Definition?

Dürfen Züge durch Stuttgart Hbf21 durchfahren, oder müssen sie in jedem Fall anhalten?

Ein Zug endet im Kopfbahnhof und fährt anschließend in die gleiche Richtung zurück.
Ist das eine Wende oder ein Enden und Beginnen? Hängt das von der Aufenthaltszeit ab?

Bezieht sich "Ausweichen" nur auf fahrende Züge oder wird der Begriff auch verwendet
wenn einer oder beide im Bahnhof anhalten?

Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 15:18

Zitat Infraprolet:
Wo hast du eigentlich dein Staatsexamen gemacht? Vermutlich auf einer dieser Schulen hier: [www.stadtbranchenbuch.com]

Kannst du nur von dir auf andere Schließen, da dir scheinbar nicht bekannt ist, dass das 2. Staatsexamen vom Landesjustizprüfungsamt, welche damals in der Nähe des HBF lag, abgenommen wird, sehe ich mich gezwungen dein begrenzte Bildung noch einmal zu verbessern.

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt
tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------
> Berlin HBF ist etwas ganz anderes, hier sind die
> Beschränkungen durch Gefälle nicht gegeben. Auch
> ist es so, dass hier besondere Vorrichtungen zum
> Schutz gegen unbeabsichtigtes abrollen vorhanden
> sein müssen. Kannst du mir die bitte zeigen?

Nee nee nee, mein Freund, so nich! DU hast behauptet es sei auf Grund gewisser Vorschriften nicht möglich in "Kellerbohhöfle" eine Bremsprobe durchzuführen und du warst es der den Beweis dafür liefern wollte, jetzt mal nicht ablenken! Sonst werd ich sauer!

> Auch gelten die Vorschriften nur für einen diesen
> entsprechenden Bahnhof. S21 wurde nicht den
> Vorschriften entsprechend gebaut.


Falls es dir entgangen sein sollte, wir schreiben das Jahr 2011 und mit dem Bau von Stuttgart 21 will man vielleicht gerademal beginnen. Vielleicht habe ich aber auch in den letzten Tagen einfach was verpasst.

> Ausnahmegenehmigung des EBA mit Auflagen.

Und wo ist da jetzt ein Problem? Ich bin mir ziemlich sicher, dass beim EBA nicht nur Flachzangen sitzen, die werden sich dabei schon was gedacht haben. Und wenn dann doch was schief geht, was natürlich niemand hoffen will, dann werden, wieder hoffentlich, genau diese Menschen die das verzapft haben zur Rechenschaft gezogen.

Gut, bei den Banken hat das auch nicht funktioniert, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

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Re: Bremsprobe im Gefälle unzulässig?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 15:23

Zitat Infraprolet:
Also ganz ehrlich, du redest dich gerade um Kopf und Kragen. Du bist nichtmal in der Lage einfachste Sätze zu bilden und dazu noch eine halbwegs annehmbare Rechtschreibung an den Tag zu legen.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten: Da du behauptest studiert zu haben, macht studieren entweder völlig blöd in der Birne oder doch Baumschule.


Solche Aussagen, die einfach falsch sind, sind für „Menschen“, die durch die Infra Propagandaschule gegangen sind, typisch. Wenn es sich dann noch um Proleten, wie dieser Infra einer ist, handelt, kann nur ein solcher Abschaum an verbaler Sch… herauskommen.

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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2011:08:20:15:23:34.
tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------

> Kannst du nur von dir auf andere Schließen, da
> dir scheinbar nicht bekannt ist, dass das 2.
> Staatsexamen vom Landesjustizprüfungsamt, welche
> damals in der Nähe des HBF lag, abgenommen wird,
> sehe ich mich gezwungen dein begrenzte Bildung
> noch einmal zu verbessern.

Das hast du doch vom Herrn Google abgeschrieben?

Was nichts daran ändert, das du mir immer noch eine Antwort schuldig bist. Heißt nicht nur mir, sondern allen anderen auch.

Trotzdem bedanke ich mich, höflich wie ich bin, ganz offiziel für die Schließung meiner Wissenslücke. Schließlich kann Mensch nicht alles wissen. Allerdings fehlt die Gabe zuzugeben, dass du in Sachen Bahnbetrieb nichts weist. Soviel steht fest! Andernfalls beweise er bitte das Gegenteil!

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Re: Bremsprobe im Gefälle unzulässig?

geschrieben von: Endbahnhof

Datum: 20.08.11 15:31

tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------

> Solche Aussagen, die einfach falsch sind, sind für
> „Menschen“, die durch die Infra Propagandaschule
> gegangen sind, typisch. Wenn es sich dann noch um
> Proleten, wie dieser Infra einer ist, handelt,
> kann nur ein solcher Abschaum an verbaler Sch…
> herauskommen.

Lieber DSO-User,

User tmbak verursachte auch in diesem Beitrag eine völlig sinnlose Betriebsstörung im Diskussionslauf. Aus diesem Grund kommt es bei der Lieferung seiner Beweise für die von ihm eigens aufgestellte Behauptung zu beträchtlichen Verzögerungen im Diskussionslauf. Leider können wir ihnen für ihren zugemüllten Festplattenspeicher keinen Ersatz zur Verfügung stellen. Bitte weichen sie auf bestehende Speichermöglichkeiten aus.

Wir bitten um Entschuldigung.

Vielen Dank.

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Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 15:33

Zitat Infraprolet:
Was nichts daran ändert, das du mir immer noch eine Antwort schuldig bist. Heißt nicht nur mir, sondern allen anderen auch.

Welche Antwort?

Zitat Infraprolet:
Trotzdem bedanke ich mich, höflich wie ich bin, ganz offiziel für die Schließung meiner Wissenslücke. Schließlich kann Mensch nicht alles wissen. Allerdings fehlt die Gabe zuzugeben, dass du in Sachen Bahnbetrieb nichts weist. Soviel steht fest! Andernfalls beweise er bitte das Gegenteil


Hier Arbeitet der Infra erneut mit Abwertung und Verunglimpfung. Ich gebe dir den guten Rat die die Genehmigung des EBA bezgl. Des Tief/schmal-Zwitters S21 anzusehen, da kannst du alles Notwendige lesen, falls du des Lesens von Verwaltungsakten kundig bist. Nchdem du es verstanden hast, kannst du ja eine „fachliche Beurteilung“ verfassen. Ich sehe dieser mit Spannung entgegen.

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Re: Das typische Gehabe ..

geschrieben von: Endbahnhof

Datum: 20.08.11 15:39

tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------
> Erneut eine proletarische Infra Antwort. Anderes
> wir dieser Infra von mir in der Zukunft nicht
> hören, da ich keine Perlen vor die Säue werfen
> will.

Perle, lass mal deine Perlen sehen, bis jetzt kommt nur dummes Geschwafel von dir.

Anstatt zuzugeben, das er absolut keine Ahnung hat, aber nein.

Aber jetzt hab ich ganz allein rausbekommen was "tmbak" heißt:

teilnehmer mit beschränkt aussagekräftigen kommentaren

*schmunzel*

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Re: Bremsprobe im Gefälle unzulässig?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 15:41

Zitat Infraprolet:
Lieber DSO-User,

User tmbak verursachte auch in diesem Beitrag eine völlig sinnlose Betriebsstörung im Diskussionslauf. Aus diesem Grund kommt es bei der Lieferung seiner Beweise für die von ihm eigens aufgestellte Behauptung zu beträchtlichen Verzögerungen im Diskussionslauf. Leider können wir ihnen für ihren zugemüllten Festplattenspeicher keinen Ersatz zur Verfügung stellen. Bitte weichen sie auf bestehende Speichermöglichkeiten aus.

Wir bitten um Entschuldigung.

Vielen Dank
.

Hier fälscht der Infra eine offizielle Mitteilung der Plattformanbieter. Langsam werden diese Infrastrukturzerstörer nur noch kriminell. Ihre Auftraggeber müssen sch sehr verzweifelt sein um ihre letzten Kettenhunde loszulassen. Dass seitens der Infras vor keinem, noch so verwerflichen Propagandatrick (Anleihen bei Göbbels sind feststellbar) zurückgewichen wird, ist ein außerordentlich erfreuliches Faktum, da sich die Infras selber entlarven.

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Re: Das typische Gehabe ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 15:41

Endbahnhof = Schrottplatz

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tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------
> Zitat Infraprolet:
> Was nichts daran ändert, das du mir immer noch
> eine Antwort schuldig bist. Heißt nicht nur mir,
> sondern allen anderen auch.
>
> Welche Antwort?

Du behandelst dein Alzheiemr schon? Ich erinnere ich daran, das du mir zeigen wolltest in welcher einschlägigen Vorschrift steht, dass Bremsproben in eienr Steigung verboten sind!

> Hier Arbeitet der Infra erneut mit Abwertung und
> Verunglimpfung. Ich gebe dir den guten Rat die die
> Genehmigung des EBA bezgl. Des
> Tief/schmal-Zwitters S21 anzusehen, da kannst du
> alles Notwendige lesen,

Und du liest hoffentlich schon ganz heimlich einschlägige Bahnvorschriften.

> falls du des Lesens von
> Verwaltungsakten kundig bist. Nchdem du es
> verstanden hast, kannst du ja eine „fachliche
> Beurteilung“ verfassen. Ich sehe dieser mit
> Spannung entgegen.

Danke, beruht auf Gegenseitigkeit, siehe oben.

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Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 16:09

Zitat Infraprolet:
Du behandelst dein Alzheiemr schon? Ich erinnere ich daran, das du mir zeigen wolltest in welcher einschlägigen Vorschrift steht, dass Bremsproben in eienr Steigung verboten sind!

Ich kenne die genannte Krankheit Alzheiemr nicht. Worum soll es sich hier handeln?

Die nächste Frage, was ist eine eienr Steigung?


Zitat Infraprolet:
Und du liest hoffentlich schon ganz heimlich einschlägige Bahnvorschriften.

Die einschlägigen Bahnvorschriften sind in diesem Fall nicht anwendbar, da die Steigung von S21 nach den einschlägigen Bahnvorschriften per se unzulässig sind.

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Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 16:18

Der Bahnhof im Betriebstechnischen Sinne erfüllt die Anforderungen der derzeit geltenden Regeln . Bautechnisch kann man darüber herrlich streiten .
Ein Blick ins Betriebskonzept dieses Bahnhofes genügt .
Und wie schon öfters hier ausgeführt , wird derzeit und bis zu diesem Datum der Inbetriebnahme des Bahnhofs die Fahrzeugflotte der Eisenbahnen dahingehend umgerüstet bzw. Neubaufahrzeuge erhalten die Federspeicherbremse serienmässig , was ein unbeabsichtigtes wegrollen unterbindet .
Die meisten verwechseln die "vollständige Bremsprobe " und die " Wendebremsprobe " , die vollständige Bremsprobe ist vorgegeben wenn Züge neu zusammengestellt werden , das sieht das Betriebskonzept für diesem Bahnhof nicht vor . Und da dies nicht vorgesehen ist , gibts auch keine Einwände seitens des EBA und dem Regelwerk . Die "Wendebremsprobe "sieht nur eine Überprüfung des FBV vor , und das ist ohne Probleme auch in diesem Bahnhof möglich .
Die Regeln gelten übrigens für alle Bahnhöfe gleichermaßen . Und je nach Nutzung können Vorschriften entfallen oder Auflagen erteilt werden .
Zitat:
Die einschlägigen Bahnvorschriften sind in diesem Fall nicht anwendbar, da die Steigung von S21 nach den einschlägigen Bahnvorschriften per se unzulässig sind.
einschlägige Bahnvorschriften == Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) ?
EBO §7.2
(2) Die Längsneigung von Bahnhofsgleisen, [...], soll bei Neubauten 2,5v.T. nicht überschreiten.
Dort steht "soll", und nicht "darf". Ausnahmen sind also erlaubt.
Der Bahnhof Ingolstadt-Nord hat wohl eine Längsneigung von 20 ‰, also auch deutlich mehr als in der EBO empfohlen, aber erlaubt, gebaut und in Betrieb.

Zitat:
Die nächste Frage, was ist eine eienr Steigung?
Ich glaube jeder, wirklich jeder, weiß was gemeint ist und ich glaube es trägt nicht zur "Diskussionskultur" (gerade in diesem Forum *hust*) bei, wenn nun jeder Beitrag, der hier verfasst und versendet wird, vorher von einem ganzen Team an Germanistikern, "Buchstabier-Champions" und
Deutsch-LK-Fleißpünktchen-Dauersammelern begutachtet werden muss, nur damit der jeweilige Gegenüber nix am Buchstabensalat auszusetzen hat und sich stattdessen mit des "Pudels Kern" beschäftigen kann.

Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 18:51

ZitatStückgut-Schnellverkehr:
Ich glaube jeder, wirklich jeder, weiß was gemeint ist und ich glaube es trägt nicht zur "Diskussionskultur" (gerade in diesem Forum *hust*) bei, wenn nun jeder Beitrag, der hier verfasst und versendet wird, vorher von einem ganzen Team an Germanistikern, "Buchstabier-Champions" und
Deutsch-LK-Fleißpünktchen-Dauersammelern begutachtet werden muss, nur damit der jeweilige Gegenüber nix am Buchstabensalat auszusetzen hat und sich stattdessen mit des "Pudels Kern" beschäftigen kann
.

Grundsätzlich hast du recht, aber bei diesem User Endbahnhof, ist das Echoprinzip zu Anwendung gekommen. Lese dir doch mal die letzten Ergüsse dieses „Menschen“ durch, dann wirst du verstehen.

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Re: Das Schwarze sind die Buchstaben --- aber was nützt das ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 20.08.11 19:18

Hallo Stüchgut , mach dir bitte noch die Mühe und geb den ganzen Text wieder , da steht nochmehr . Bzw. in der Rubrik wie baue ich einen Bahnsteig , da ist genau aufgezählt was so alles in einem Schrägbahnsteig verbaut werden muss .
Und ich glaube kaum das jemand ein Nullgleis baut und einen Bahnsteig mit 15 Promille Steigung/Gefälle . Bautechnisch würde das schräg aussehen ,und betrieblich totaler Nonsens .
tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------

> Zitat Infraprolet:
> Und du liest hoffentlich schon ganz heimlich
> einschlägige Bahnvorschriften.
>
> Die einschlägigen Bahnvorschriften sind in diesem
> Fall nicht anwendbar, da die Steigung von S21 nach
> den einschlägigen Bahnvorschriften per se
> unzulässig sind.

Ach, und auch dafür möchtest du den Beiweis liefern? Natürlich nicht! Wäre ja blödsinnig. Nachher widerlegt sich tmbak´s These von selbst und das geht ja mal gar nicht.

Öffentlicher Personenverkehr ist keine Frage des Geldes, sondern des Könnens!
tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------

> Grundsätzlich hast du recht, aber bei diesem User
> Endbahnhof, ist das Echoprinzip zu Anwendung
> gekommen. Lese dir doch mal die letzten Ergüsse
> dieses „Menschen“ durch, dann wirst du verstehen.

Ich sagte dir schonmal, das beruht auf Gegenseitigkeit.

Was mir dabei gerade einfällt, wie macht man deiner Meinung nach eine Bremsprobe im über 150 jährigen Bahnhof Geislingen an der Steige? Deiner Meinung nach müsste es hier völlig verboten sein Bremsproben durchzuführen. Nun frage ich mich ernsthaft wie man das bei RB 19302 jeden Morgen aufs neue schafft.

Öffentlicher Personenverkehr ist keine Frage des Geldes, sondern des Könnens!
Vielen Dank für diesen Beitrag, nur hätte ich das gerne von User tmbak hören wollen, der diesbezüglich (mal wieder) mit Unkenntnis glänzte.

Er ist somit also keinen Sche*** besser als die von ihm als "Infrastrukturzerstörer" bezeichneten User. Das blöde daran ist, er begreift es nicht! Hoffentlich hat er seine Klienten besser beraten als er sich hier in der Eisenbahntechnik auskennt. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

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Re: Das typische Gehabe ..

geschrieben von: Endbahnhof

Datum: 21.08.11 10:38

tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------
> Endbahnhof = Schrottplatz

Meinst der Nick ist zufällig gewählt? Mit Schwägern, äähh mit Nichten!

Öffentlicher Personenverkehr ist keine Frage des Geldes, sondern des Könnens!

Re: Das typische Gehabe ..

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 21.08.11 10:53

Auf zum Verschrotten.

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt

S21 wäre ein Bahnhof.

geschrieben von: Torsten83

Datum: 23.08.11 10:23

jsbach schrieb:
-------------------------------------------------------
> Achtung!
> Zur Bedeutung des "ODER" siehe hier:
> [de.wikipedia.org].
> Es gibt ein ausschließendes und ein nicht
> ausschließendes Oder

Ist zwar jetzt was alt, aber das Thema hat sich ja eh hier alles verlaufen und ist teilweise auch abgedriftet und für die Formulierung ODER lese ich hier hier keine klare Antwort.

Wenn man für das EBO, die gleichen Maßstäbe an Formulierung, wie an das HGB, IFRS... und etlichen anderen deutschen Gesetztestexte ansetzt und das EBO ist ja ein deutscher Gesetzestext, dann sind UND und ODER schon klar definiert, da sie als Anforderungen ziemlich häufig vorkommen:

Bei Aufzählungen, die mit UND formuliert sind, MÜSSEN alle Punkte erfüllt werden.

Bei Aufzählungen, die mit ODER formuliert sind, KÖNNEN alle Punkte erfüllt werden, minimal MUSS mindestens 1 Punkt der Liste erfüllt sein, wenn nicht der Gesetzestext sagt, dass mindestens X Punkte der aufgezählten Kriterien erfüllt werden müssen, zum Beispiel 3 von 5.

Demnach wäre S21 ein Bahnhof, wenn mindestens 1 Kriterium erfüllt wird, da nicht mehr gefordert wird und das liegt hier vor. Ganz sachlich und nüchtern, wäre S21 ein Bahnhof, wenn er dann so gebaut würde.

i: die ODER Vorraussetzungen werden oft auch als "Wahlrecht" in Gesetzen bezeichnet.

Grüße,
Torsten
Flirti
Hallo Stüchgut , mach dir bitte noch die Mühe und geb den ganzen Text wieder , da steht nochmehr .
Ich schrieb:
Stückgut-Schnellverkehr zitierte EBO §7.2
(2) Die Längsneigung von Bahnhofsgleisen, [...], soll bei Neubauten 2,5v.T. nicht überschreiten.
Original:
EBO §7.2
(2) Die Längsneigung von Bahnhofsgleisen, ausgenommen Rangiergleise und solche
Bahnhofsgleise, in denen die Güterzüge durch Schwerkraft aufgelöst oder gebildet
werden,
soll bei Neubauten 2,5v.T. nicht überschreiten.
Zitat:
Bzw. in der Rubrik wie baue ich einen Bahnsteig , da ist genau aufgezählt was so alles in einem Schrägbahnsteig verbaut werden muss .
Und ich glaube kaum das jemand ein Nullgleis baut und einen Bahnsteig mit 15 Promille Steigung/Gefälle . Bautechnisch würde das schräg aussehen ,und betrieblich totaler Nonsens .
Ich finde diese Abschnitt ehrlich gesagt nicht, der etwas über Bahnsteigneigung (egal ob Längs oder Querneigung) aussagt.
Diese PDF (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ebo/gesamt.pdf) habe ich für meine "Recherche" verwendet.
So beschäftigt sich bspw. §13 mit Bahnsteigen, aber nur mit deren Höhen und seitlichen Abständen.

Aber nocheinmal, mit Ingoltstadt-Nord gibt's bereits einen Schrägbahnsteig/-bahnhof.
Wieso stürzen sich die S21-Gegner nicht auf diesen,
und weisen nach, dass dieser gefährlich ist oder dass dieser "illegal" ist usw. etc. pp.