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 21 - Stuttgart 21 

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Allerdings: Als am Nachmittag die Lok endlich da war, verweigerte

die DB-Security Fotos von Presse-Bildberichterstattern und

verhinderte den Zugang auf den Bahnsteig! Wörtlich: "Euch

werden wir gerade noch erlauben, hier Bilder zu machen!"

Quelle: Ferpress

http://www.k21-gutfuerulm.de
DB Sicherheit hat nichts zu melden.
IRE4230 schrieb:
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> Allerdings: Als am Nachmittag die Lok endlich da
> war, verweigerte
>
> die DB-Security Fotos von
> Presse-Bildberichterstattern und
>
> verhinderte den Zugang auf den Bahnsteig!
> Wörtlich: "Euch
>
> werden wir gerade noch erlauben, hier Bilder zu
> machen!"

> Quelle: Ferpress

Jaja, jeder blamiert sich halt so gut, wie er kann! Hat DB Security dann auch gleich die Fahrkartenkontrolle übernommen? Übrigens finde ich den Berliner Hauptbahnhof (tief), der ja das Referenzobjekt zu Stuttgart 21 ist, zum fuzzen unpraktisch, also hat DB Securitate schonmal den späteren Optimalzustand vorweg genommen.

---
Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn.
Und so sieht sie aus:

http://mm.dyndns.ws:8080/files/S21/resistrain.jpg

Samt vorschriftsmäßiger Dienst-Ente.

Ich hab nicht gezählt, aber der Zug war genau so lang wie der 401-TZ, der ein paar Minuten auf dem Nebenbahnsteig stand. Also werden 12 Wagen anzunehmen sein. Und das Ding ist bis zum letzten Platz ausverkauft...

Oben bleiben!
Und das, alle Achtung, bei 100 Euro Fahrpreis!

kondensierte Grüße, Stefan

https://www.drehscheibe-online.de/foren/file.php?099,file=190387
Kondenslok.de (temporär offline) + Industrial Railways of Indonesia SIG (fc)
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. Wer sich über Signaturen aufregt, hat sonst nix zu sagen.

Nunja...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 26.10.10 03:53

...so ein Sonderzug kostet ne Menge Geld!

Wagen, Lok, Personal und nicht zu vergessen die Trasse und Abstellgleise...
Alles kostet Geld!

Wenn man bedenkt was der ICE kostet Hin und Zurück ist das Billig!


Meint grüssend

Verhalten des BGS

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 26.10.10 07:02

Die Lok sieht gut aus. Allerdings ist fas Verhalten der BuBus unter aller Sau. Entweder hat es die DB Oberbonzen so geärgert, dass ein Konkurrent es wagte eine politische Meinungsäußerung auf seine Lok zu kleben und sie Versuchten als Reaktion die Pressefreiheit zu beschneiden, eigendlich normal bei dem unterirdischen Demokrtieverständnis von Grube, oder die BuBus haben in vorauseilendem Gehorsam kurz mal eben eine Nötigung begangeb, Beides zeigt, wo die Gefahren für die Demokratie sitzen.

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2010:10:26:07:02:35.

Ein Argument...

geschrieben von: ikonengold.de

Datum: 26.10.10 11:02

...gegen Stuttgart21 ist natürlich, dass diese Art der Sonderzüge dann nicht mehr möglich sind, weil dem unterirdischen Bahnhof die Kapazitäten fehlen, solch einen Zug bereit zu stellen. Und ob diese Art Rollmaterial überhaupt den Bahnhof anfahren kann und anfahren darf, steht auch in den Sternen. Auf jeden Fall werden die Trassenpreise schon so kalkuliert sein, dass der Wettbewerb den Bahnhof garnicht anfahren will.

Freundlicher Gruß
Eberhard

Re: Ein Argument...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 26.10.10 11:37

Richtig. Deshalb sehe ich auch, selbst wenn S21 tatsächlich fertiggestellt ist, ein Problem mit der Stillegung nach dem AEG. Es muss nur ein EVU mit Dieselfahrzeugen nach Stuttgart fahren wollen, den bestünde für den Kopfbahnhof ein Verkehrsbedürfniss, welche die Stilllegung verbietet. Insoweit steht auch das Urteil des VGH nicht entgegen, da dieser nur die Notwendigkeit eines entsprechenden Verfahrens zum momentanen Zeitpunkt verneint hat, für die Zeit nach dem Bau hat der VGH dieses ausdrücklich offen gelassen. Im Angesicht der Rechtsprechung des OVG Münster zur Stillegungsproblematik steht hier noch einiges im Raum.

Für K21 und Bürgerrechte

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Re: Ein Argument...

geschrieben von: Tequila

Datum: 26.10.10 12:45

Wenn ich l.b. aber mittlerweile richtig verstanden habe, ist der übliche Mechanismus §11 und §23 AEG hier nicht erforderlich, da die Planfeststellung für $21 die Stillegung des Kopfbahnhofes quasi inbegriffen hat. Lediglich für die Panoramabahn wäre ein Stillegungs- und Entwidmungsverfahren möglich und auch nötig, wenn man die abreißen und anderweitig nutzen möchte.

Leider.

† 14.12.2014: Goodbye, RE 4 Halle - Hannover †

Re: Ein Argument...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 26.10.10 12:56

Nein, der VGH hat diese Entscheidung offen gelassen. Ein entsprechendes Verfahren ist möglicherweise nach abschluss der Arbeiten notwendig. Zur Zeit ist es nicht erforderlich, da eine Stillegung noch nicht erfolgt.

Für K21 und Bürgerrechte

Gegen Gewalt

Re: Ein Argument...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 26.10.10 15:04

Gefühlsmäßig haben die im Planfeststellungsverfahren das AEG gar nicht auf dem Radar gehabt. Es könnte also sein, dass das Planfestellungsverfahren nur den Bau und Abriss beinhaltet, aber keinerlei eisenbahnrechtliche Dinge tangiert. Denn sonst hätte ein Verfahren nach §11 stattfinden müssen.

So rein vom Gefühl her, könnte da die Achiellesferse des ganzen Baus liegen.

man muss auch sagen, als das Planfestellungsverfahren lief, hatten die andere rechtliche Erwartungen als die heute bestehenden. Siehe Wiehltalbahn und ähnliche Verfahren, die inzwischen zuhauf den Infrastrukturbetreibern in die Suppe spucken.

Re: Ein Argument...

geschrieben von: 52 2006

Datum: 26.10.10 15:06

Könnte da dies hier weiter helfen?

VGH Baden-Württemberg Urteil vom 6.4.2006, 5 S 848/05

Erfolglose Klage eines mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Miteigentümers eines Grundstücks gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

[lrbw.juris.de]

kondensierte Grüße, Stefan

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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2010:10:26:15:07:17.

Re: Ein Argument...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 26.10.10 15:07

Richtig, das hatte ich mit der Entscheidung des OVG Münster gemeint. Daraus folgt, dass für zwei Abschnitte zumindest geprüft werden muss, ob noch ein Verkehrsbedürfniss besteht. Dieses ist relativ einfach zu bewerkstelligen.

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Re: Ein Argument...

geschrieben von: 52 2006

Datum: 26.10.10 15:09

Wenn es so einfach ist, warum macht es keiner?

kondensierte Grüße, Stefan

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Re: Ein Argument...

geschrieben von: Mueck

Datum: 26.10.10 16:46

tmbak schrieb:
-------------------------------------------------------
> Richtig, das hatte ich mit der Entscheidung des
> OVG Münster gemeint. Daraus folgt, dass für zwei
> Abschnitte zumindest geprüft werden muss, ob noch
> ein Verkehrsbedürfniss besteht. Dieses ist relativ
> einfach zu bewerkstelligen.

... wobei man nicht vergessen sollte, dass, falls jemand Dettenhausen-Rudersberg dieseln möchte, sicher eine auf einen zweigleisigen Kopfbf. mit eingleisigen Zufahrten von DB Netz "dem Bedarf angepasste" Infrastruktur reichen würde ... Ein richtig durchschlagender Erfolg wäre das nicht, nur ein Fuß in der Tür und ein Haar in der Suppe der Stadt ... Besser also S21 vorher kippen ;-)

https://cousin.de/jacobs/bremerhaven/bilder/ende/zeiles.jpg

Abmahnung o.ä. möglich?

geschrieben von: Mueck

Datum: 26.10.10 16:52

IRE4230 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Allerdings: Als am Nachmittag die Lok endlich da
> war, verweigerte
> die DB-Security Fotos von
> Presse-Bildberichterstattern und
> verhinderte den Zugang auf den Bahnsteig!
> Wörtlich: "Euch
> werden wir gerade noch erlauben, hier Bilder zu
> machen!"

Da das Logo zwischen den Aufklebern war, entging dem Betreiber von Zug/Lok ja so jede Menge kostenlose Werbung und somit wettbewerbswidriges Verhalten / Schaden durhc entgangene Werbewirkung / ... Wäre das ein Fall für die Regulierungsbehörden / für eine Abmahnung / ... ?

https://cousin.de/jacobs/bremerhaven/bilder/ende/zeiles.jpg

Re: Ein Argument...

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 26.10.10 19:14

Hast du eine Ausschreibung zur Übernahme der Infrastruktur gesehen?

Zuerst muss dies ja anderen zur Übernahme werden. Dies kann aber erst passieren, wenn die Aufgabe bevorsteht.

Re: Abmahnung o.ä. möglich?

geschrieben von: ehemaliger Nutzer

Datum: 26.10.10 19:15

Man könnte diesen Zusammenhang konstruieren. Dann ist die DB in der Beweispflicht.
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