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Hinweis zum Thema Urheberrecht bei der Fotografie

geschrieben von: Ruhrpottfahrer

Datum: 12.04.12 18:17

Moin,

die aktuelle Ausgabe der ct-spezial Digitalfotografie befasst sich unter anderem mit dem Thema Urheberrecht in der Fotografie.
Es werden diverse Aspekte wie Nutzungsrechte, Kunsturheberrechtsgesetz, Recht am eigenen Bild, Personen als Beiwerk etc....
behandelt. Durchaus lesenswert und vor allem verständlich zusammengefasst.

Zitat:
Aus der Inhaltsangabe:
Bildrechte: Das müssen Fotografen wissen
Wie gestaltet man Verträge? Was tun bei Fotoklau? Wie stelle ich meine Fotos unter freie Lizenzen, sodass sie auch von Dritten genutzt werden können? Der Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen, mit denen sich Fotografen regelmäßig konfrontiert sehen und deren Antworten sie wissen müssen
[www.heise.de]


Nebenbei gibt es auch noch diverses zum Thema Digitalfotografie und Bildbearbeitung.
8,90€ sind dafür durchaus gut angelegt.

Gruß

Eric

http://img59.imageshack.us/img59/999/sforumbanner.gif




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2012:04:12:18:18:04.
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Re: Hinweis zum Thema Urheberrecht bei der Fotografie

geschrieben von: Train_Sim_Freak

Datum: 12.04.12 20:43

Ruhrpottfahrer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nebenbei gibt es auch noch diverses zum Thema
> Digitalfotografie und Bildbearbeitung.
> 8,90€ sind dafür durchaus gut angelegt.

Zustimmmung!
Auf jeden Fall wesentlich besser, als das Eisenbahnfoto-Heft neulich...

Grüße
Sven
Optionen:

Re: Hinweis zum Thema Urheberrecht bei der Fotografie

geschrieben von: Ventilierer

Datum: 12.04.12 22:21

Mag sein, aber das sind natürlich immer die gleichen Sachen, die schon 1000x in den Fotozeitschriften und im Internet zu finden sind. Letztlich helfen sie aber im wirklichen Leben kaum.

Wie soll man z.B. die Freigabe bei Kinderfotos von allen Erziehungsberechtigten einholen?
Woher soll ich wissen, ob die Person, die meine Freigabe unterschreibt auch Erziehungsberechtigter ist? Womöglich bei Menschen, die kaum ein Wort deutsch können?
Bescheinigung vom Familiengericht? Erbbiologisches Gutachten?

Ich betrete ein Grundstück um von dort aus zu fotografieren, wen soll ich um Erlaubnis fragen? Anfrage beim Katasteramt. Oder bei einer Schweizer Holding? Oder bei einer dementen alten Dame? Sonntags morgens um 6:00 Uhr wenn der Sonderzug XY vorbeikommt?

Sicher legt jeder Richter im Streitfall die ohnehin unverständliche Gesetzte anders aus. Ich will nur sagen, dass man einfach den normalen Menschenverstand nutzen soll. Ein "Restrisiko" ist einfach nicht auszuschließen.

Ich verzichte auf viele Sachen, weil ich nicht in irgendwelche Schwierigkeiten kommen möchte. Aber bei ganz vielen Sachen mache ich es einfach, überlege dann zu Hause, ob ich die Bilder irgendwie verwenden kann.

Fazit: Die Kenntnis der Rechte und Gesetze belastet mich mehr als sie mir hilft.

Zum Thema Urheberrecht: Verlorenem Geld noch welches hinterherwerfen war noch nie mein Ding. Da nutzte ich die Zeit lieber zum fotografieren, statt bei Rechtsanwälten zu sitzen. Die Summen, um die es bei den allermeisten geht, sind doch recht überschaubar.

Ist nur meine Meinung, sicher denken viele anders. Und das ist auch in Ordnung!!
Optionen:

Re: Hinweis zum Thema Urheberrecht bei der Fotografie

geschrieben von: GeraldS

Datum: 13.04.12 10:46

Hallo,

eigentlich alles halb so schlimm.

Ventilierer schrieb:
-------------------------------------------------------

> Wie soll man z.B. die Freigabe bei Kinderfotos von
> allen Erziehungsberechtigten einholen?
> Woher soll ich wissen, ob die Person, die meine
> Freigabe unterschreibt auch Erziehungsberechtigter
> ist? Womöglich bei Menschen, die kaum ein Wort
> deutsch können?

Einfach nachfragen, oder das Foto sein lassen. Häufig gibt es bei Kindergärten festgelegte Bestimmungen, wie die Erzieher mit Fotowünschen umzugehen haben.



> Ich betrete ein Grundstück um von dort aus zu
> fotografieren, wen soll ich um Erlaubnis fragen?

Erst den Grundstückseigentümer fragen, dann betreten. Wenn kein Erlaubnisberechtigter erreichbar .... Pech gehabt.

>
>
> Sicher legt jeder Richter im Streitfall die
> ohnehin unverständliche Gesetzte anders aus.

Würde ich so nicht unterschreiben. Richter sind an die Anwendung der Gesetze gebunden. Und unverständlich ist da meines Erachtens nichts. Es ist leider(!) in Deutschland so, da rein rechtlich gewisse Spielarten der Fotografie, wie z. B. Straßenfotografie, im Vergleich zu vielen anderen Ländern erheblich erschwert sind.


> Ich will nur sagen, dass man einfach den normalen
> Menschenverstand nutzen soll. Ein "Restrisiko" ist
> einfach nicht auszuschließen.

Meine volle Zustimmung. Wenn die abgebildeten Personen unvorteilghaft fotografiert wurden, Bild einfach löschen. Ansonsten nach der Aufnahme gleich zur Person hingehen. Bild zeigen, unbedingt eine Kopie/Abzug zukommen lassen und nach den Verwertungsmöglichkeiten fragen. Wenn keine Freigabe erteilt wird oder keine Einholung der Erlaubnis möglich ist, Bild ab in den Giftschrank und viele Jahre warten.

>
> Ich verzichte auf viele Sachen, weil ich nicht in
> irgendwelche Schwierigkeiten kommen möchte. Aber
> bei ganz vielen Sachen mache ich es einfach,
> überlege dann zu Hause, ob ich die Bilder
> irgendwie verwenden kann.
>
> Fazit: Die Kenntnis der Rechte und Gesetze
> belastet mich mehr als sie mir hilft.
>
>

Man könnte ja die Piraten wählen ;)


Grüße
Gerald
Optionen:

Re: Hinweis zum Thema Urheberrecht bei der Fotografie

geschrieben von: s3-6

Datum: 13.04.12 20:21

Hallo,
die meisten Verlage dürften jedenfalls ohne solche Freigaben die Bilder gar nicht mehr annehmen. Die Möglichkeit verklagt zu werden ist zu groß, es geht also nur noch um Foren. Sogar bei FB ziehen die Anwälte schon durch und suchen noch Zielen.

Wer was zum Thema Grundstück betreten lernen will der soll mal nach St. Jodok gehen, der Bauer gibt gerne Nachhilfe :-)

Grüße vom Peter
Optionen:

Re: Hinweis zum Thema Urheberrecht bei der Fotografie

geschrieben von: Ventilierer

Datum: 13.04.12 21:19

Nee, das war bisher bei Bildern, die ich verkauft habe nicht der Fall. ICH musste lediglich den betätigen, dass alles mögliche eingehalten wurde und alles in Ordnung ist.

Theoretisch ist ja fast alles klar. In der Praxis würde nur ein Bruchteil aller Fotos gemacht, wenn alle Regeln streng beachtet würden.

Vieles ist einfach ebenso unrealistisch wie unmöglich!

Aber lassen wir es dabei, es wird keine Lösung geben. Oder eben den Kaktus auf der Fensterbank fotografieren. (oder mit 3 seitigem Vertrag nackte Uschis im Studio ;-)) )
Optionen:

Re: Hinweis zum Thema Urheberrecht bei der Fotografie

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 14.04.12 10:58

GeraldS schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ventilierer schrieb:
> --------------------------------------------------
> > Ich betrete ein Grundstück um von dort aus zu
> > fotografieren, wen soll ich um Erlaubnis
> fragen?
>
> Erst den Grundstückseigentümer fragen, dann
> betreten. Wenn kein Erlaubnisberechtigter
> erreichbar .... Pech gehabt.

Sofern es ein abgegrenztes Grundstück ist. Jeder Punkt des mitteleuropäischen Festlangs gehört irgendjemandem, das beinhaltet nicht zwangsläufig ein Hausrecht. Was frei zugänglich ist, da darf man sich auch aufhalten. Und dass man nicht einfach in fremde Gärten latscht, sollte auch klar sein.
Optionen:

Re: Hinweis zum Thema Urheberrecht bei der Fotografie

geschrieben von: mavo

Datum: 14.04.12 12:43

Das sehen z.b. die Ureinwohner von St.Jodok anders...
Andere Länder, andere Sitten.

[/ironie][/zynismus][/sarkasmus][/humor]
„Some people just need a high-five...

In the face.

With a chair.“

(Barney Stinson)
Optionen:

Nicht nur da...

geschrieben von: Train_Sim_Freak

Datum: 14.04.12 16:44

mavo schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das sehen z.b. die Ureinwohner von St.Jodok
> anders...
> Andere Länder, andere Sitten.

Auch auf der nicht eingefriedeten Affenkopf-Wiese bei Schwallungen sieht der Hausherr das anders... ;-)))

http://foto.arcor-online.net/palb/alben/12/3076212/3461363736383561.jpg

echo $grussformel;
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Re: Nicht nur da...

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 15.04.12 19:42

Ja ja, das übliche Problem mit landwirtschaftlichen Nutzflächen. OK, die sind natürlich nicht eingezäunt, aber dem Charakter nach eigentlich schon als nicht frei betretbar erkennbar. Ist schon klar, dass man nicht nach Belieben auf Äckern rumtrampeln kann. Dass Wiesen auch landwirtschaftliche Nutzflächen sein können, ist dem Norddeutschen (der von zu Hause höherentwickelte Futterpflanzen kennt und Wiesen nur als Weiden kennt) natürlich erst mal fremd. Zumal sich auch süddeutsche und österreichische Wiesen nicht signifikant von rumänischem oder georgischem Brachland unterscheiden. Tja, andere Länder, andere Sitten.
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Re: Nicht nur da...

geschrieben von: mavo

Datum: 16.04.12 11:31

Ich zitiere mal §51 Landesnaturschutzgesetz BaWü:
Zitat:
§ 51
Betreten der freien Landschaft

(1) Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

(2) Zum Betreten gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche und spielerische Betätigungen in der freien Landschaft, nicht jedoch das unerlaubte Zelten, Fahren und Abstellen von motorgetriebenen Fahrzeugen oder Anhängern.

(3) Das Fahren mit Fahrrädern (ohne Motorkraft) und Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb) ist nur auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.

(4) Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.


Demnach wäre der Landwirt auf dem oben gezeigten Bild relativ machtlos, wenn man ihm nicht gerade die noch nicht abgeerntete Fläche platttritt...
(In den abgelegenen Hochgebirgstälern Südeuropas herrscht vermutlich noch das "Faustrecht" so das der Zugang individuell ausgehandelt erden kann. ]>:-D )

Ansonsten veruche ich mich vor dem Betreten einer Fläche beim Eigentümer zu versichern ob dies erlaubt ist. (Hat noch nie Probleme ergeben und führt häufig zu einem netten Gespräch.)
Ist dieser nicht zu erreichen, oder hat er versäumt z.B. durch Einzäunen des Grundstücks oder durch ein Verbotsschild, ein Betreten zu untersagen kann er mich gerne verklagen. (Ich bin ausgezeichnet versichert! ;-) )

Edit hat die Quelle des Gesetzestextes korregiert.

[/ironie][/zynismus][/sarkasmus][/humor]
„Some people just need a high-five...

In the face.

With a chair.“

(Barney Stinson)




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2012:04:16:15:55:48.
Optionen:

Danke für den Auszug! (o.w.T)

geschrieben von: Train_Sim_Freak

Datum: 16.04.12 11:41

(Dieser Beitrag enthält keinen Text)
Optionen:

Re: Nicht nur da...

geschrieben von: GeraldS

Datum: 16.04.12 15:37

Reden wir hier vom gleichen Gesetz?

[www.gesetze-im-internet.de]

Im verlinkten Gesetz, Stand 06.02.12, steht etwas anderes:

Zitat:

§ 59 Betreten der freien Landschaft
(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck
der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

(2) Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder
sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht. Es kann insbesondere andere Benutzungsarten ganz oder
teilweise dem Betreten gleichstellen sowie das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der land- und forstwirtschaftlichen
Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung
anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken.

Zitat Ende (Länderregelungen können natürlich abweichen

Im übrigen dienen Wiesen in der Regel der Futtermittelgewinnung und sind damit genutzte Flächen. Der Bauer in Schwallungen könnte als durchaus Recht haben!


Gruß
Gerald



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2012:04:16:15:40:33.
Optionen:

Re: Nicht nur da...

geschrieben von: mavo

Datum: 16.04.12 15:48

Sorry, ich habe da wohl versehentlich das Landesgesetz von Baden-Würtemberg zitiert... ( [dejure.org] )
Im Bundesgesetz ist lediglich der "allgemeine Grundsatz" definiert.
Über das was eine "genutzte Fläche" ist, schweigt sich auch das Landesgesetz in Thüringen leider aus...

Vieleich sollten wir mal unseren Anwalt fragen?

[/ironie][/zynismus][/sarkasmus][/humor]
„Some people just need a high-five...

In the face.

With a chair.“

(Barney Stinson)




1-mal bearbeitet. Zuletzt am 2012:04:16:15:57:16.
Optionen:

Re: Nicht nur da...

geschrieben von: GeraldS

Datum: 16.04.12 15:57

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass Schwallungen in Thüringen gemeint ist und habe mal nach dem Thüringer Naturschutzgesetz gesucht:

Zitat:
Erholung in der freien Natur
§ 34 Betreten der freien Landschaft
(1) Jeder darf im Außenbereich die Flur auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum
Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr und unentgeltlich betreten. Vorschriften des öffentlichen Rechts, die
das Betreten der Flur im weiteren Umfange gestatten oder die die Betretungsbefugnis einschränken, bleiben
unberührt. Zusätzliche Sorgfaltspflichten der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der Grundstücke werden
durch die Betretungsbefugnis nicht begründet.
(2) Der Zugang zu den Gewässern durch Uferwege ist in dem für die Erholung der Bevölkerung erforderlichen
Umfang sicherzustellen.
(3) Von der Betretungsbefugnis nach Absatz 1 sind baulich oder gewerblich genutzte Grundstücke
einschließlich der eingefriedeten, nicht bebauten Teile ausgenommen.
(4) Die untere Naturschutzbehörde kann zum Schutz der Erholungssuchenden, zur Entmischung des Reit-,
Fahr- und Fußgängerverkehrs, aus Naturschutzgründen und zur Wahrung der schützenswerten Interessen der
Grundstückseigentümer im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften Wege für einzelne
Benutzungsarten sperren oder Wege einzelnen Benutzungsarten vorbehalten. Das Nähere regelt die oberste
Naturschutzbehörde durch Rechtsverordnung. Sie kann insbesondere Bestimmungen treffen über
1. das Verhalten in der Flur, soweit dies zum Schutz der Natur oder zur Entmischung der Benutzungsarten
notwendig ist,
2. das Betreten und die sachgemäße Benutzung von besonders gekennzeichneten Langlaufloipen, Skipisten
und Skiwanderwegen in der Flur sowie deren Kennzeichnung,
3. die Ausweisung und Kennzeichnung der vom Betreten ausgenommenen Flächen der Flur und
4. das Reiten und Kutschfahren in der Flur sowie die Kennzeichnung, der Reittiere.
Die oberste Naturschutzbehörde kann ferner Regelungen treffen, nach denen die Ausgabe der Kennzeichen für
Reittiere den Verbänden der Reiter übertragen werden kann, wobei die entstehenden Kosten von den
Empfängern der Kennzeichen zu erstatten sind.
(5) Vorrichtungen, die dazu bestimmt oder geeignet sind, das Betreten der Flur, insbesondere auf markierten
Rad-, Wander- und Reitwegen, zu verhindern oder wesentlich einzuschränken, bedürfen der Genehmigung der
unteren Naturschutzbehörde, soweit durch landesrechtliche Vorschriften nichts anderes bestimmt ist; davon
ausgenommen sind die in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft üblichen offenen Einfriedungen sowie
Wildschutzzäune entlang von Verkehrstrassen.
(6) Das Befahren mit Fahrrädern ist nur auf Straßen und Wegen zulässig; im Übrigen ist es dem Betreten
gleichzusetzen.
(7) Das Betreten des Waldes wird durch das Forstrecht geregelt. Den Gemeingebrauch an oberirdischen
Gewässern, insbesondere das Baden, die Ausübung des Eissports und das Befahren, regelt das Wasserrecht.
(8) Das Land, die Landkreise und Gemeinden haben die Ausübung des Rechts auf Erholung in der freien Natur
im Rahmen ihrer Funktionsfähigkeit zu gewährleisten und Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieses
Rechts zu schaffen.


Zitat Ende

Tja, wann ist eine Wiese genutzt oder ungenutzt. Da waren sie wieder meine ....

Gruß
Optionen:

Re: Nicht nur da...

geschrieben von: andreas +

Datum: 16.04.12 22:14

mavo schrieb:
-------------------------------------------------------
> Demnach wäre der Landwirt auf dem oben gezeigten
> Bild relativ machtlos, wenn man ihm nicht gerade
> die noch nicht abgeerntete Fläche platttritt...


Das wird's wohl mal gewesen sein - ich habe auch schon erlebt, daß sog. Foto... blühende Wiesen oder gar Getreidefelder auf der Suche nach dem optimalen Fotostandpunkt weitreichend plattgetreten haben.
Optionen:

Re: Nicht nur da...

geschrieben von: kaufhalle

Datum: 16.04.12 23:04

GeraldS schrieb:
-------------------------------------------------------

> Tja, wann ist eine Wiese genutzt oder ungenutzt.
> Da waren sie wieder meine ....

Und noch dazu immer die Frage: Wo bin ich eigentlich? Das Recht zum Betreten irgendwelcher Wald- und Wiesenflächen variiert durchaus je nach Bundesland, und das nicht nur in Nebensächlichkeiten.
Optionen:

Re: Nicht nur da...

geschrieben von: mavo

Datum: 17.04.12 07:55

GeraldS schrieb:
-------------------------------------------------------

> Tja, wann ist eine Wiese genutzt oder ungenutzt.
> Da waren sie wieder meine ....


Ich würde mal behaupten, das eine gemähte Wiese als "ungenutzt" zu bezeichnen wäre...

[/ironie][/zynismus][/sarkasmus][/humor]
„Some people just need a high-five...

In the face.

With a chair.“

(Barney Stinson)
Optionen:

Re: Nicht nur da...

geschrieben von: George Bradshaw

Datum: 17.04.12 09:56

mavo schrieb:
-------------------------------------------------------
> GeraldS schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
>
> > Tja, wann ist eine Wiese genutzt oder
> ungenutzt.
> > Da waren sie wieder meine ....
>
> Ich würde mal behaupten, das eine gemähte Wiese
> als "ungenutzt" zu bezeichnen wäre...

hmm erste, zweite oder dritte Mahd ??
- da wären wir wieder am Anfang :D
Denn nach der Mahd ist vor der Mahd (es sei denn es ist die letzte) und damit ist die Wiese genutzt -
Optionen:

Re: Nicht nur da...

geschrieben von: Train_Sim_Freak

Datum: 17.04.12 10:00

andreas + schrieb:
-------------------------------------------------------
>...
> > Bild relativ machtlos, wenn man ihm nicht
> gerade
> > die noch nicht abgeerntete Fläche platttritt...
>
>
> Das wird's wohl mal gewesen sein - ich habe auch

Wie man deutlich sehen kann, war die Wiese vorn schon gemäht. Ein paar Leute hatten ihre Autos auf der Weise geparkt, darüber hat er sich (gar nicht mal so unberechtigt) aufgeregt.
Praktisch war halt alles trocken, gemäht usw. Gab also nichts kaputt zu machen.

Grüße
Sven
Optionen:

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